Ab kommenden Samstag wird die sogenannte Corona-Notbremse im Landkreis Sigmaringen greifen. Erst am vergangenen Montag hatte der Landkreis in enger Abstimmung mit dem Sozialministerium entschieden, dass die strengeren Maßnahmen noch nicht notwendig sind. Allerdings stieg die Inzidenz weiter an. Am Mittwoch lag die Inzidenz noch bei 107,9, am Donnerstag stieg sie einen Wert von 130,7. Das Infektionsgeschehen sei mittlerweile als „sehr diffus“ einzustufen, teilt das Landratsamt mit. Deshalb werden ab Samstag, 20. März, nahezu alle Lockerungen zurückgenommen, die erst vor zwölf Tagen in Kraft getreten sind.

Was heißt das konkret?

Die Kontaktbeschränkungen sind wieder strenger: Ein Haushalt darf sich wieder nur mit einer weiteren Person treffen. Zulässig ist zudem die wechselseitige, unentgeltliche Betreuung von Kindern unter 14 Jahren, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Haushalten umfasst. Mannschaftssport ist wieder untersagt. Auch für Kinder gibt es keine Ausnahmen mehr. Der Einzelhandel muss schließen mit Ausnahme derjenigen Geschäfte und Dienstleister, die den täglichen Bedarf abdecken. Click& Collect bleibt erlaubt. Auch alle Museen müssen wieder schließen.

Das könnte Sie auch interessieren

Corona-Verordnung schreibt Notbremse vor

„Wir wissen, dass die Rücknahme der Lockerungen viele Einzelhändler, Dienstleister, Familien und Vereine hart trifft. Doch der Trend der letzten Tage ist klar: Das Virus verbreitet sich immer stärker, von Entspannung keine Spur. Uns bleibt keine andere Wahl, als die Notbremse zu aktivieren. Die Corona-Verordnung des Landes verlangt diesen Schritt nun von uns“, sagt Landrätin Stefanie Bürkle.

Landrätin Stefanie Bürkle fordert Bürger zum Testen auf

„Wir haben aber auch nur eine Chance, das Stückchen Freiheit, dass wir die letzten zehn Tage hatten, zurückzubekommen, wenn sich jeder von uns diszipliniert an die Maßnahmen hält und sich regelmäßig testen lässt“, so Bürkle weiter. So lange nicht klar ist, wie es mit den Astra Zeneca Impfungen weiter geht, seien testen und Disziplin die einzigen Mittel, gegen das Virus anzukommen, so die Landrätin.

Virus breitet sich flächendeckend im gesamten Landkreis aus

Die 7-Tages-Inzidenz war zuletzt auf 130,7 geklettert. „In den letzten Tagen wurden uns nochmals deutlich mehr Fälle gemeldet als in den vorausgegangenen Tagen, der Trend geht nach oben“, fasst Dr. Susanne Haag-Milz zusammen. „Im Vordergrund steht jetzt ein sehr diffuses Infektionsgeschehen.“ Dies bedeutet, dass sich das Virus flächendeckend im gesamten Landkreis mit kleineren Ausbruchsgeschehen in verschiedenen Umgebungen und Zusammenhängen ausgebreitet hat.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehrere Betriebe und Schulen betroffen

Alleine in den letzten drei Tagen gab es Infektionsfälle in sieben Betrieben, fünf Schulen, zwei Kindergärten und zwei medizinischen Einrichtungen. Nicht selten sind auch ganze Familien betroffen. Da mittlerweile über 60% der Fälle auf Virusvarianten zurück zu führen sind, erkranken leider auch immer mehr enge Kontaktpersonen an den ansteckenden Virusvarianten. Erfreulich ist, dass derzeit keine Altenpflegeeinrichtungen betroffen sind. Das gesamte Maßnahmenpaket aus Hygienevorgaben, Testungen und Impfungen scheint zu wirken.

Dynamische Lage im Landkreis erfordert Notbremse

Die Infektionslage im Landkreis Sigmaringen ist aktuell sehr dynamisch, eine kontinuierliche Beobachtung und angepasste Steuerung der erforderlichen Maßnahmen ist erforderlich. Konnte zu Beginn der Woche das abgegrenzte Infektionsgeschehen in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge mit 21 Infektionsfällen als wesentlich bei der Beurteilung der Lage berücksichtigt werden, so steht jetzt das flächendeckende Auftreten neuer Infektionen im Landkreis Sigmaringen im Vordergrund. Eine Rücknahme der Lockerungen ist daher unumgänglich.

Ausgangssperre gilt vorerst nicht wieder

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen zu bremsen, wäre als Ultima Ratio auch eine nächtliche Ausgangssperre möglich. Wenn der Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 100 liegt, können die Einschränkungen wieder zurückgenommen werden. Das heißt, die Ausgangbeschränkung bleibt weiterhin ausgesetzt.