Seit Tagen beschäftigt SÜDKURIER-Leser eine Beobachtung – überall entdecken sie in den Ortschaften Halteverbotsschilder und an Kreisverkehr werden Matten aufgebracht. Auf den Schildern ist zu lesen, dass das Halteverbot vom 13. bis 15. September gilt. Was steckt dahinter? Auf Anfrage des SÜDKURIER gibt Annette Stemann, stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Recht und Ordnung beim Landratsamt, Auskunft.
Transporter fährt zwischen 22 und 6 Uhr
Zwischen dem 13. und dem 15. September findet nachts zwischen 22 bis 6 Uhr ein Großraum- und Schwertransport eines Transformators von Herbertingen nach Trossingen statt. Der Transformator kommt in Herbertingen mit der Bahn an und wird dann auf einen Mega-Transporter verladen. Der Transport hat dann eine Länge von 78 Metern, ist 5,20 Meter breit, fünf Meter hoch und wiegt 473 Tonnen.

Aufgrund dieser Dimension wurde eine besondere Fahrtstrecke ausgewählt, die vom Bahnhof Herbertingen über Mengen – Pfullendorf – Krauchenwies – Meßkirch – Bichtlingen – B 313 – B 311 bis zur Kreisgrenze Tuttlingen führt.
Spedition muss Ausnahmegenehmigung beantragen
Generell müssen nach Angaben von Annette Stemann für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen oder Transporten mit unteilbarer Ladung, die die zulässigen Maße beziehungsweise das zulässige Gewicht überschreiten, Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Hintergrund ist, dass diese Transporter eine übermäßige Straßennutzung verursachen und nicht auf jeder Straße mit solchen Übermaßen gefahren werden können. Deshalb sei es erforderlich zu prüfen und festzulegen, wo ein solcher Transport entlang geführt werden kann und unter welchen Auflagen.