Wie viele Gemeinden besitzt auch Leibertingen eine Vereinsförderung. Vereine, die eigene Sportanlagen unterhalten, erhalten einen Zuschuss zu ihren Unterhaltskosten. Leibertingens Hauptamsleiter Sigfried Müller errechnet den jeweiligen Anteil, den die Vereine von der Gesamtfördersumme von 10.000 Euro erhalten, in jedem Jahr neu. Sechs Sportvereine bekommen für das vergangene Vereinsjahr 2022 Geld aus dem Fördertopf. Die größte Summe –mit rund 2600 Euro – erhält der Tennis Club Kreenheinstetten (TCK), dessen Vorsitzender Klaus Buck auch im Leibertinger Gemeinderat sitzt. Deshalb musste er auch wegen Befangenheit vom Tisch abrücken, als in der jüngsten Gemeinderatssitzung über einen zusätzlichen Antrag auf Förderung des TCK beraten wurde.
Wofür benötigt der Verein eine Förderung?
Der Verein wünscht sich Geld für den Ersatz seiner in die Jahre gekommene Bestuhlung. Er beruft sich dabei auf einen Passus in den Förderrichtlinien aus dem Jahr 2016, wonach eine einmalige Vereinsförderungen durch einen Gemeinderatsbeschluss möglich ist. Größere Investitionsmaßnahme des Vereins werden gefördert, heißt es darin, allerdings muss sich die Förderung an der Finanzierbarkeit der Gemeinde orientieren. Der Antrag des TCK ist der erste, der sich auf diesen Passus beruft. Einen Zuschuss für die neuen Möbel, die voraussichtlich rund 9000 Euro kosten werden, hat der Verein beantragt.
Förderrichtlinie soll neu beraten werden
„Wir sollten den Antrag erst einmal zurückstellen und uns grundsätzlich Gedanken machen, wie wir mit solchen Anträgen umgehen“, begann Gemeinderat Guido Amann die Diskussion. Die Wortmeldungen der Räte gingen in die gleiche Richtung: den Antrag zurückstellen und die Förderrichtlinie nochmal neu beraten, lautete der Tenor. Außerdem soll der TCK die Stühle bereits anschaffen dürfen und im Nachhinein Förderung erhalten, sollte der Antrag der neuen, vom Gemeinderat festgelegten Regelung entsprechen, entschied der Rat.
Bürgermeister Stefan Frickinger brachte den Vorschlag ein, dass es einen Stichtag geben solle, bis zu dem die Anträge einzureichen sind.