Nach einem positiven Covid-19-Fall ist eine Aufnahmestopp am Krankenhaus Pfullendorf beschlossen worden, informiert die Geschäftsführung. Die Notaufnahme ist geschlossen, der Rettungsleitdienst ist informiert. Patienten, die sich schwer krank fühlen, können alternativ die Notaufnahmen der Krankenhäuser in Sigmaringen und Bad Saulgau aufsuchen. Bei Patienten, die bereits im Krankenhaus aufgenommen sind, wird die Behandlung weiter durchgeführt. Bei ihrer Entlassung werden sie noch einmal getestet.
Covid-19-Fall wurde bei einer der regelmäßigen Routinekontrollen erkannt
Jetzt wird das Ausbruchsgeschehen untersucht. Alle Mitarbeiter und Patienten im SRH Krankenhaus Pfullendorf werden nun mit Antigen- und PCR-Tests bis Montag, 21. Dezember neu getestet. Mitarbeiter, die seit dem 15. Dezember im Dienst waren, werden umgehend nachgetestet und die Kontakte nachverfolgt. Die Behandlung von mit Corona infizierten Patienten und für Patienten mit Verdacht auf Covid-19 konzentriert sich weiterhin auf den Standort Sigmaringen. Hier werden ärztliche und pflegerische Kapazitäten der drei SRH Krankenhäuser gebündelt. In Bad Saulgau und Pfullendorf werden grundsätzlich keine Covid infektiösen Patienten behandelt, ebenso keine Verdachtspatienten.
Zugangskontrolle für alle Patienten und Test auf Corona-Infektion
Alle Patienten unterliegen einer Zugangskontrolle und werden vor der Aufnahme auf eine Corona-Infektion getestet. Während des Aufenthaltes gelten die AHA-Regeln. Für Patienten mit einer Corona-Infektion stehen spezielle Stationen bereit, ebenso für Verdachtspatienten. Sie sind beide räumlich eindeutig von den Stationen für nicht infizierte Patienten getrennt. Befürchtungen, bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ein größeres Risiko zu haben sich mit dem Corona-Virus anzustecken, sind demnach unbegründet.
Das Besuchsverbot und die Ausnahmen
Das bereits bestehende Besuchsverbot wird als Infektionsschutzmaßnahme für Patienten und Mitarbeiter an allen drei Krankenhausstandorten aufrechterhalten. Vom Besuchsverbot ausgenommen sind Minderjährige und ein Angehöriger eines sterbenden Patienten. In den SRH Krankenhäusern Sigmaringen und Bad Saulgau gilt für die jeweilige Klinik der Gynäkologie und Geburtshilfe: werdende Väter oder eine andere Begleitperson dürfen bei der Geburt – auch beim Kaiserschnitt – anwesend sein. Für alle Personen, die unter die Ausnahmeregelung fallen gilt: Sie müssen die im Krankenhaus geltenden Schutzmaßnahmen einhalten.