Gerd Feuerstein

Zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung kommt der Stettener Gemeinderat am Montag, 25. Februar, um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses zusammen. Neben der endgültigen Verabschiedung des Haushalts steht auch eine mögliche Änderung des Bebauungsplans „Im unteren Brühl“ auf der Agenda. Demnach ist beabsichtigt, ein Grundstück unterhalb des Stettener Friedhofes, das bislang als Gewerbefläche ausgewiesen ist, in ein allgemeines Wohngebiet umzuwidmen, um dort den Bau von mehreren Doppelhäusern zu ermöglichen.

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Bisher eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit

Wie Bürgermeister Maik Lehn in seiner Vorlage zur Sitzung ausführt, hat das betreffende Eckgrundstück „In der Breite/Zum Stofer“ ein Flächenvolumen von 4048 Quadratmetern und ist seit vielen Jahrzehnten Eigentum der Gemeinde. Das Grundstück sei im Bebauungsplan als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen, was die Nutzungsmöglichkeiten einschränke.

Nähe zum Friedhof verkleinert Baufenster

„Das Grundstück steht seit vielen Jahren zum Verkauf“, so Maik Lehn. Allerdings seien die jeweiligen Bauabsichten der wenigen Kaufinteressenten mit den Vorgaben des Bebauungsplanes nicht vereinbar gewesen. Aufgrund der Nähe zum Friedhof sei in den Vorschriften des Bebauungsplanes eine Abstandsfläche von 25 Metern vorgegeben, sodass das Baufenster im Verhältnis zum Grundstücksvolumen eher klein ausfalle.

Architekten planen Doppelhäuser

Vor einigen Monaten sei nun das Architekturbüro Hahn aus Frohnstetten auf die Gemeinde zugegangen und habe Interesse an einer Bebauung des Grundstücks mit mehreren Doppelhäusern bekundet. „Eine wohnbauliche Nutzung des Grundstücks wäre eine Möglichkeit, das Grundstück einer Bebauung zuzuführen und dieses zu vermarkten“, schlägt Bürgermeister Maik Lehn vor. Um das jedoch zu ermöglichen, müsse der Bebauungsplan für das betreffende Grundstück von einem eingeschränkten Gewerbegebiet in ein allgemeines Wohngebiet verändert werden.

So stellt sich das Architekturbüro Hahn die Bebauung vor.
So stellt sich das Architekturbüro Hahn die Bebauung vor. | Bild: Architekturbüro Hahn

Wie Lehn in der Vorlage schreibt, habe der Gemeinderat bereits zugestimmt, einen Teil des Grundstücks als Wohnbaufläche zu verkaufen. Der nicht veräußerte Teil soll im Eigentum der Gemeinde bleiben und als Erholungs- und Grünfläche zum Friedhof dienen.

Hausanschlüsse fehlen noch

Auch mit dem Verkaufspreis des Einzelgrundstücks habe sich der Gemeinderat bereits beschäftigt. Lehn teilt mit, dass das Gremium den Quadratmeterpreis auf 79 Euro festgelegt habe. Weil das Grundstück lediglich mit einem Wasser- und Abwasseranschluss versehen sei, seien in der Folge weitere fünf Hausanschlüsse inklusive Strom-, Telefon-, Breitbandanschluss und dergleichen herzustellen: „Nebst Kontrollschacht dürften die Kosten pro Anschluss bei rund 7500 Euro liegen“, rechnet Lehn vor. Inklusive der Planungskosten und der Neuvermessung sei mit Investitionskosten in Höhe von rund 53 000 Euro zu rechnen, die die Gemeinde durch den Verkauf der Grundstücke wieder einnehmen würde. Wie der Rathauschef weiter ausführt, habe die Verwaltung inzwischen mit dem Architekturbüro Künster aus Reutlingen die notwendigen Dinge in die Wege geleitet. „Mit einer Änderung des bestehenden Bebauungsplanes können die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die anvisierte Doppelhausbebauung auf dem betreffenden Grundstück geschaffen werden", teilt Maik Lehn mit.