Bad Dürrheim – Es kommt gar nicht so, wie es sich die Gemeinde und viele Einwohner, die zum Beispiel in der Nähe der Bundesstraße wohnhaft sind, gewünscht haben. Es bestehen nämlich keine Aussichten darauf, dass der Lärmschutz entlang der Autobahnen und Bundesstraßen verstärkt wird. Über die entsprechenden Berechnungen und deren Grundlagen informierte Carina Schulz, Fachverantwortliche für den Schallschutz Süddeutschland, von der Planungs- und Beratungsgruppe Rapp AG Freiburg, im Gemeinderat. Mit einem Rückblick ging Carina Schulz auf die einzelnen der bisher erfolgten Stufen ein (1 – 3) und auf die Fortschreibung (Lärmaktionsplan 4. Stufe).

Gemäß den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes seien im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) alle Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen (Kfz) pro Jahr beziehungsweise 8200 Kraftfahrzeugen innerhalb 24 Stunden analysiert. Auf dem Gemarkungsgebiet Bad Dürrheims wurden auf der Grundlage dieser Vorgaben die Bundesautobahnen 81 und 864 sowie die Bundesstraßen 27, 33 und 523 erfasst. Die Stadt Bad Dürrheim ist zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Hierzu wurde 2016 ein qualifizierter Lärmaktionsplan mit Berücksichtigung der freiwilligen Streckenabschnitte Kreisstraße 5705 und Salinenstraße erstellt.

Im Jahr 2022 wurde dieser Lärmaktionsplan im vereinfachten Verfahren fortgeschrieben. In einer ergänzenden Untersuchung wurden die Lärmbelastungen in den Wohngebieten östlich der Bundesstraße 27 ermittelt und die Chancen auf bauliche und/oder verkehrsrechtliche Maßnahmen geprüft.

Die Erfassung der Lärmdaten erfolge dabei nicht anhand von Messungen, sondern durch Berechnungen, erklärte Schulz, da hier zu viele, nicht reproduzierbare Variablen einfließen würden. Gegenstand der Prüfungen war die Durchsetzung eines Tempolimits von 80 (60) Kilometern pro Stunde (km/h) auf den Bundesstraße 27 und 33. Die Berechnungen für tags und nachts ergäben keine Lärmpegel über 65 (55) Dezibel im Alltag (dBA). Auch für einen Lärmschutzdamm beim Friedhofsweg werden die Grenzwerte nicht überschritten. Das Gleiche gilt für eine Lärmschutzwand nördlich des Wohngebietes Riedstraße.

Nicht umgesetzt wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h in den Durchgangsstraßen der Ortssteile, außer in Unterbaldingen. Die Einschätzung eines Umsetzungserfolges sei nicht möglich, erklärte Schulz, denn es würden nur Pflichtstrecken untersucht. Man könne zwar alle diese Maßnahmen anregen, doch angesichts der vorliegenden Berechnungen bestünde erfahrungsgemäß keine Chance, dass die Verkehrsbehörde die gewünschten Tempolimits genehmigen, oder bezüglich Lärmschutzwällen weitere Maßnahmen vornehmen würde, die davon abgesehen zuvor planungsrechtliche Schritte erforderte.