Bad Dürrheim Die Stadt Bad Dürrheim steigt bei der Naturenergie Kommunal GmbH in das Beteiligungsprogramm „Naturenergie vernetzt“ ein. Jede Kommune, mit der die Naturenergie AG zusammenarbeitet, kann sich an der Naturenergie-Gesellschaft beteiligen. Der Betrag richtet sich nach der Größe der Kommune, für Bad Dürrheim wäre dies ein Mindestbetrag von 200.000 Euro.

Es wird eine jährliche Dividende in Höhe von 2,95 Prozent auf das eingesetzte Kapital garantiert. Dazu kommt eine variable Zusatzausschüttung von bis zu 1,0 Prozent, abhängig vom Geschäftsergebnis der Naturenergie Netze. Zusätzlich haben die beteiligten Kommunen die Möglichkeit, eine Förderung für Projekte mit Bezug zum Klimaschutz zu beantragen. Aktuell liegt die Fördertopfsumme bei 500.000 Euro pro Jahr und verteilt sich auf die eingereichten Projekte. Die durchschnittliche Fördersumme liegt bei 25.000 bis 50.000 Euro. Nachdem die Rendite garantiert wird und es jederzeit möglich ist, bei Bedarf das eingesetzte Kapital wieder herauszuziehen, hat der Gemeinderat sich für einen Investitionsbetrag von 400.000 Euro entschieden.

Neue Freiflächen-PV-Anlage

Zwischen der B 27 (Schnellstraße Richtung Donaueschingen) und der Donaueschinger Straße (alte B 27) soll eine neue Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zur Erzeugung regenerativer Energie entstehen. Vorhabenträger ist die Genossenschaft Bürger-Energie Bad Dürrheim. Die Anlage soll südlich des Recyclingzentrums und nördlich des Wasserwerks gebaut werden. Bei seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat den Weg für die PV-Anlage freigemacht. Als befangene Räte zogen sich in der Sitzung Jürgen Rebholz (FDP) und Wolfgang Kaiser (LBU) vom Gremiumstisch zurück. Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes wurde beschlossen. Jetzt geht beides in die Offenlage.

Der Areal umfasst 1,15 Hektar, die bebaubare Fläche etwa 0,818 Hektar. Die Anordnung der Modultische mit einer Größe von 3170 Quadratmetern sollen nach derzeitigem Stand in einem Reihenabstand von fünf Metern erfolgen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller – die Bürgerenergie-Genossenschaft.