Die Auseinandersetzung um den Windpark Blumberg nimmt eine neue Dimension an. Mit der bundesweit tätigen Naturschutzinitiative hat sich eine Organisation eingeschaltet, die als Verband andere Möglichkeiten hat als eine einzelne Person. So hatte das Verwaltungsgericht Freiburg vor einem Jahr der Klage einer Einzelperson nicht stattgegeben, die gegen die Waldumwandlungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg für den benachbarten Windpark Länge eigene Nachteile geltend machen wollte.
Anerkannter Umweltverband
Die Naturschutzinitiative kann dagegen als anerkannter Umweltverband auch die Verletzung von Verfahrensfehlern rügen und hatte deshalb mit ihrer Klage gegen die Waldumwandlungsgenehmigung (Rodungsgenehmigung) für den Windpark Blumberg Erfolg. So beriet das Verwaltungsgericht überhaupt nicht, ob in diesem Fall umweltbezogene Vorschriften verletzt wurden. Beraten wurde nur darüber, ob die Klage berechtigt war und ob die Rodungsgenehmigung von der richtigen Behörde angeordnet wurde.
Die Richter meinten Nein, zuständig sei nicht das Regierungspräsidium sondern das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis. Damit darf auf dem Ettenberg vorerst nicht gerodet werden, die aktuelle Frist dafür läuft am 28. Februar ab. Danach darf erst wieder ab Oktober gerodet werden.