Der nächste Schritt in Richtung Windpark Bräunlingen ist getan. Wie die Stadt informiert, habe der Gemeinderat die Verträge mit den Kooperationspartnern Energiequelle GmbH und Laoco GmbH beschlossen, die in Kürze vom Bürgermeister unterzeichnet werden.
Dabei habe man alle Kernpunkte aus der Gemeinderatsentscheidung vom vergangenen Oktober verankert werden können. Ein wichtiger Punkt, den die Stadt dabei aushandeln wollte, war eine Form der Bürgerbeteiligung an den neuen Anlagen. Das soll Bürgermeister Micha Bächle auch gelungen sein.
Bürgerstrombonus für jeden Haushalt
So soll gemäß der Mitteilung der Stadt jeder Haushalt in Bräunlingen einen Bürgerstrombonus pro Windkraftanlage erhalten. Pro Anlage stehen hierzu 300.000 Euro zur Verfügung, die direkt an die Bürgerschaft ausgeschüttet werden. Auch wurden die Eckpunkte für eine Übernahme einer der Windenergieanlagen durch die Stadt festgezurrt.
Im Zuge der Planungen sollen nach aktuellem Projektstand vier Anlagen entstehen. Ursprünglich war man von fünf Anlagen ausgegangen, jedoch sei ein Standort nach Auswertung der Turbulenzberechnungen nicht umsetzbar. „Die Windkraft kommt voran. Wir konnten unsere Forderungen verankern, das Projekt forcieren und auch die Bürgerschaft wird direkt profitieren“, sagt Bürgermeister Micha Bächle.
Es sollen vier Anlagen entstehen
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses im Oktober fanden in den vergangenen Monaten Vertragsverhandlungen zwischen der Stadt und den beiden Entwicklern des Projektes, der Laoco GmbH und der Energiequelle GmbH statt. Die Stadt hat hierzu auch das Beratungsunternehmen Endura Kommunal mit der Kanzlei Sterr-Koelln & Partner beauftragt, um die Verhandlungen aufseiten der Stadt zu unterstützen.
Hierzu habe es zahlreiche Verhandlungsrunden gegeben, um die Punkte des Gemeinderatsentscheids auszuverhandeln. Parallel dazu fanden und finden bereits die natur- und artenschutzrechtlichen Untersuchungen statt, sodass hierdurch kein Zeitverzug bei der Umsetzung des Projektes entsteht.
Auch gab es bereits Begehungen mit dem Forst, um die Zuwegungen und potentiellen Standorte der Windenergieanlagen zu inspizieren. Die Projektierer haben zudem mit dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde erste Gespräche geführt. Geplant ist 2024 die erforderlichen Antragsunterlagen einzureichen. Baubeginn soll 2025 sein.
Inhalte der Verträge
Im Zuge der Vertragsverhandlungen wurde vereinbart, dass die Pachteinnahmen an den jeweiligen Standort gekoppelt seien. Eine Anlage wird zwischen der Stadt und dem Fürstenhaus aufgeteilt. Die Pachtkonditionen konnten zudem gegenüber dem Angebot von Oktober 2022 verbessert werden, sodass nun auch die Höhe der Marktpreise für Strom als auch die Anlagenzahl dabei Berücksichtigung finden.
Der Weg zu den Anlagen
Für den Zuweg von der Kreisstraße bis zu den Brandhöfen sollen die städtischen Wege von den Projektierern auf deren Kosten zunächst für die Bauzeit als Schotterwege ausgebaut und danach so bearbeitet werden, dass diese als Unterbau für eine Teerstraße genutzt werden können.
Der Projektierer verpflichtet sich zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren, sofern dies vom Landratsamt zugelassen wird.
Der Bürgerstrombonus
Die Umsetzung eines Bürgerstromtarifs erweist sich angesichts der hohen Schwankungen an den Strommärkten als schwierig. Stattdessen konnte ein Bürgerstrombonus ausgehandelt werden.
Jede Windenergieanlage wird dabei über einen längeren Zeitraum eine Summe von 300.000 Euro für einen Bürgerstrombonus zur Verfügung stellen. Ziel sei es, dass jeder Privat-Haushalt pro Jahr und Windenergieanlage zehn Euro erhalte – laut aktueller Planung 40 Euro pro Haushalt – und dies auf eine Laufzeit von zirka zehn Jahren.
Beteiligung an einer Windenergieanlage
Ein wichtiger Punkt war auch in den Vertragsverhandlungen die mögliche Übernahme einer der Anlagen durch die Stadt oder die Bürgerschaft. Die Stadt will hierzu spätestens nach Erhalt des Zuschlags nach EEG oder Vorliegen einer vergleichbaren Vergütung ein annahmefähiges Angebot zur Übernahme einer Windenergieanlage von den Projektierern unterbreitet.
Das Angebot soll sich dabei auf eine Windenergieanlage mit einer mittleren Windhöffigkeit beziehen. Hierzu wollen die Projektierer Ertragsgutachten von zwei anerkannten unabhängigen Sachverständigen vorlegen.
Die Konditionen für die Anlage liegen dabei unter den marktüblichen Konditionen. Die für eine Übernahme erforderlichen Verträge sollen nach Vorlage des Angebots erarbeitet werden, sodass die Entscheidung der Stadt, beziehungsweise der von ihr benannten Gesellschaft, über die Annahme des Angebots und die Übernahme spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme der Windenergieanlage erfolgen kann.
Die Stadt kann ihrerseits auch anderen privaten Investoren aus dem Stadtgebiet, insbesondere einer Bürgerenergiegenossenschaft, eine Beteiligung in einer von ihr gewünschten Höhe ermöglichen.
Null-Schattenschlag und Höhenbegrenzung
Im Kooperationsvertrag werden zudem die Forderungen des Gemeinderates Null-Schattenschlag, aber auch die Höhenbegrenzung geregelt. Diese Bestimmungen sind einklagbar und mit einer Vertragsstrafe belegt.