Die für den kommenden Sonntag, 22. März 2020, vorgesehene Pfarrgemeinderatswahl wird um zwei Wochen auf Sonntag, 5. April 2020, verschoben. Dies hat das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg am Dienstagnachmittag bekanntgegeben. Für die Wahlberechtigten bedeutet dies lediglich, dass sich die Fristen für die Online-Wahl und für die Beantragung der Briewahlunterlagen verlängern.
In dieser Hinsicht gibt es also eine gewisse Entspannung. Nach bisherigem Stand der Dinge lief die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen am gestrigen Mittwoch ab. Diese verlängert sich aufgrund des neu festgesetzten Wahltermins nun bis einschließlich Mittwoch, 1. April 2020. Online Wahl ist jetzt bis Freitag, 3. April, 18 Uhr, möglich. Beim ursprünglichen Wahltermin am 22. März wäre diese Frist am kommenden Freitag, 20. März, abgelaufen.