Als Tobias Limberger Ende März 2022 das Gartenprojekt „Lisa‘s Gemüsegärtle“ bei Grüningen startete, da dachte er noch nicht an die vielen Probleme, der auf ihn zukommen sollten. Heute blickt er zurück auf Strafen, Anwaltskosten und Rückbauforderungen.
Nur ein Jahr nach dem Start sind Aufbruchstimmung und Tatendrang dem Frust gewichen. Im kommenden Sommer will Limberger vorerst keine Beetflächen mehr verpachten. Aufgeben will er aber nicht. Wie er selbst sagt, habe ihn der Rechtsstreit in Summe bereits 10.000 bis 20.000 Euro gekostet.
So fing alles an
Mit einem innovativen Angebot für Selbstversorger hatte Limberger 2022 für Aufsehen gesorgt. Auf einer geerbten Wiese hatte er Beete an Gemüsegärtner verpachtet und stellte ihnen vor Ort Gartengerät und Gießwasser zur Verfügung. Die Nachfrage war groß, verfügbare Flächen schnell vergriffen.
Der Ärger beginnt
Doch schon bald braute sich Unheil zusammen. Es gab Beschwerden über Zaun und Spielgerät. Pächter erhielten Strafzettel von der Stadt, wenn sie mit dem Auto zu dem Grundstück im weiten Bereich zwischen Grüningen und der Bundesstraße 27 fuhren. Denn der Weg dorthin ist in Teilen nur für Anlieger und landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben.
Und vom Bauamt kam Post wegen illegaler Bebauung im Außenbereich mit einer Frist für den Rückbau. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, wurde 2022, eine bauordnungsrechtliche Abbruchverfügung erteilt. Verschiedene Anlagen wie Umzäunung, Container, Wassertanks und das Spiel- und Baumhaus seien ohne Baugenehmigung errichtet worden.
Limberger beruft sich weiter auf den Zweck der gartenbaulichen Erzeugung. Ein Zwangsgeld seitens der Bauordnungsbehörde hatte Limberger aber zähneknirschend bezahlt, weil das Grundstück damals noch der Erbengemeinschaft gehörte. Mittlerweile ist Limberger als alleiniger Eigentümer eingetragen.
Schon geht es in die nächste Runde
„Nachdem ein Eigentumswechsel stattgefunden hat, hat die Bauordnungsbehörde abermals eine Abbruchverfügung gegen den neuen Eigentümer erlassen, da vom Grundstück immer noch ein baurechtswidriger Zustand ausgeht“, teilt Verwaltungssprecherin Beatrix Grüninger weiter mit.
Eine Baukontrolle Anfang Januar 2023 habe erfreulicherweise ergeben, dass teilweise schon Rückbauten vorgenommen wurden, so Grüninger weiter. Und sie bedauert: „Leider sind noch nicht alle Punkte der Abbruchverfügung vollzogen.“ Und das hat auch einen Grund.
Wie Limberger mitteilt, wurden alle mobilen Teile vor dem Winter abgeräumt und das Gelände sei umgepflügt worden. Das habe allerdings nichts mit Rückbau zu tun. Limberger hat wieder seinen Anwalt hinzugezogen. Wie es weiter geht, ist offen.

Aufgeben ist keine Option
Aufgeben kommt für ihn aber nicht in Frage. Zwar will er in diesem Jahr keine Beete verpachten, er selbst möchte allerdings wieder Kartoffeln und anderes Gemüse anbauen, sogar etwas mehr als 2022. Auf 300 Quadratmetern will er zudem Blumen säen und ernten, ebenfalls für den Verkauf, zum Beispiel für Gestecke und Kränze.
An seinem Zaun um das Gelände hält er fest, „sonst fressen die vielen Hasen dort alles weg“. Ohne Zaun sei das Projekt zum Scheitern verurteilt und kein Gemüseanbau möglich, da ist er sich sicher. Auf dem Gelände irgendwann einmal Schafe zu halten und Teile der Fläche für eine Baum- und Heckenschule zu nutzen, daran hält er ebenfalls fest.
Hoffnung hat Limberger, dass er schon bald eine Betriebsnummer von der Genossenschaft in Händen hält und er beim Landratsamt eine Landwirtschaft als Nebengewerbe anmelden kann. Dies würde seiner Meinung nach einiges ändern. Einen passenden kleinen Traktor hat er bereits. Die Berechtigung, Tiere zu halten, besitzt er ebenfalls.
Aber würde sich dann das Blatt dann wenden? Dazu schreibt Beatrix Grüninger: „Sollten sich die Verhältnisse von Herrn Limberger dahingehend ändern, dass er einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne von § 201 Baugesetzbuch ausüben würde, würde das Landwirtschaftsamt des Landkreises Schwarzwald-Baar nochmals in die Anhörung einbezogen werden.“
Verhärtete Fronten
Die Fronten scheinen weiter verhärtet, sowohl Stadt als auch Limberger lassen sich anwaltlich vertreten. Ein Gespräch oder ein Treffen vor Ort mit Oberbürgermeister Erik Pauly habe es, wie vor einigen Monaten noch erhofft, nicht gegeben, zeigt sich Limberger enttäuscht.
Einem erneuten Vermittlungsversuch bei einem Ortstermin steht die Verwaltung aber grundsätzlich offen gegenüber. Grüninger macht aber auch klar: „Da die Stadtverwaltung aber nach wie vor von einem baurechtswidrigen Zustand ausgeht, ist die Chance auf eine gütliche Einigung jedoch sehr gering.“