Katharina Schaub

Es ist ein wiederkehrendes Thema in jedem Sommer: Polizei und Rettungskräfte appellieren an die Bevölkerung, weder Kinder noch Haustiere bei sommerlichen Temperaturen im Auto zurückzulassen. Nicht immer hören Autofahrer auf diese Warnung. Aber darf ich als Passant in so einer Situation eingreifen und die Schreibe zerschlagen?

So reagiert man richtig

Darauf kann Polizeisprecher Jörg-Dieter Kluge zunächst nur mit einem „Jein“ antworten. Zuerst sollte man sich ein Bild von der Situation machen. „Man kann Passanten ansprechen, ob diese die Fahrzeughalter gesehen haben oder kennen. Auf Parkplätzen von Supermärkten kann man auch im Gebäude nachfragen“, so Kluge.

Jörg Kluge, Pressesprecher Polizeipräsidium Konstanz
Jörg Kluge, Pressesprecher Polizeipräsidium Konstanz | Bild: Cian Hartung

„Im Zweifelsfall sollte man außerdem schnellstmöglich die Polizei verständigen.“ Bei vielen älteren Autos sei es außerdem möglich, eine leicht geöffnete Scheibe ganz nach unten zu drücken und so für Kühlung zu sorgen.

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Scheiben einschlagen im Notfall nicht strafbar

Wenn es für all das aber zu spät ist und es dem Kind oder Tier im inneren sichtbar schlecht geht, dann darf man auch die Scheibe einschlagen. „Damit macht man sich im Rahmen der Nothilfe nicht strafbar“, sagt Kluge. Es gehe darum, ein höheres Gut, also das Leben von Kind oder Tier, zu schützen.

„Die Scheibe einzuschlagen sollte aber das letzte Mittel sein“, sagt Kluge. Es helfe auch schon, wenn Passanten aufmerksam durch den Alltag gehen.

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Und auch Autofahrer sollten immer wieder auf die Gefahren der aktuellen Temperaturen hingewiesen werden. „In einem Auto entwickelt sich innerhalb kürzester Zeit extreme Hitze“, betont Kluge. „Das kann vor allem für Kleinkinder tödlich sein.“