Nur mal schnell was besorgen, mal kurz in die Apotheke oder in den Supermarkt. Das Kind und/oder der Hund können ja so lange im Auto bleiben, denkt sich der Fahrer. Draußen hat es 30 Grad. Doch was, wenn es mal wieder länger dauert? Ein Schwätzchen mit einer alten Bekannten, eine lange Schlange an der Kasse – immer kann etwas dazwischen kommen. In der Zwischenzeit wird das Auto für Kind und Hund zum lebensgefährlichen Glutofen. Denn: „Es besteht die Gefahr, dass die Temperatur im Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit enorm ansteigt“, so Mathias Albicker, Pressesprecher der Polizei im Kreis Waldshut. Es ist erwiesen: Bei 30 Grad Außentemperatur steigt die Temperatur im Innern des Autos auf 37 Grad und nach einer halben Stunde ist sie schon bei 46 Grad angelangt.

Bild 1: Kinder und Hunde bei Hitze im Auto lassen: Achtung, Lebensgefahr!
Bild: Schönlein, Ute

„Wir raten generell dazu, nie ein Kind alleine im Auto zu lassen“, sagt Mathias Albicker. Auch die Polizei Freiburg warnt auf ihrer Facebook-Seite davor, Hunde im Auto zu lassen – jedes Jahr auf‘s Neue.

Die Polizei Freiburg warnt am 2. Juni auf ihrer Facebook-Seite davor, die Hunde im Auto zu lassen.
Die Polizei Freiburg warnt am 2. Juni auf ihrer Facebook-Seite davor, die Hunde im Auto zu lassen. | Bild: Screenshot: Verena Wehrle

Jedes Jahr wird die Problematik zum Thema und jedes Jahr gibt es Fälle, in denen Kinder oder Hunde aus überhitzten Autos gerettet werden müssen. Auch am Hochrhein ist das ein Problem. Allein im Zeitraum seit dem 1. Mai 2020 bis heute gab es bezüglich dieser Thematik vier Einsätze im Landkreis Waldshut, so Albicker. Bei zweien ging es um Kinder, zwei betrafen Hunde und in einem Fall war das betroffene Fahrzeug bei Eintreffen der Polizei bereits weg. In einem Fahrzeug musste die Scheibe eingeschlagen werden, um ein Mädchen aus dem Auto zu holen.

Wie handelt man als Passant richtig?

Scheibe einschlagen oder nicht? Wann macht man sich dabei als Passant strafbar? Diese Fragen stellen sich, wenn ein Kind oder Hund im überhitzen Auto sitzt. Wie also reagiert man richtig? Zuerst einmal soll man laut Polizei versuchen, den Fahrzeugführer ausfindig zu machen und Polizei oder Feuerwehr informieren, die weitere Ratschläge geben können. Nur bei einer absoluten Notsituation, also bei akuter Lebensgefahr, soll man als Passant die Scheibe einschlagen, um den Insassen zu retten.

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Welche Konsequenzen dies habe, hänge laut Albicker immer vom konkreten Einzelfall ab. „Grundsätzlich begeht man eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB, wenn man die Scheibe einschlägt und das kann auch zivilrechtlich (nach § 823 BGB) geahndet werden“, erklärt Albicker.

Dieser Straftatbestand kann aber straflos bleiben, wenn ein Rechtfertigungsgrund gemäß § 34 StGB vorliegt. „Wer in einer nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben und Leib eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig“, erläutert Albicker.

Zivilrechtlich kommt einem bei einem Rettungseinsatz das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 228 BGB) zu Hilfe: Wenn man „eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden“ handelt man nicht rechtswidrig. Ob tatsächlich ein Notfall bestand, entscheidet am Ende der Notarzt. Auch Zeugen vor Ort können helfen, die Gefahrensituation zu beschreiben.

Welche Strafen drohen den Fahrern?

Ein Kind solchen Gefahren auszusetzen, kann unter anderem als Körperverletzung oder Kindesmisshandlung gewertet und entsprechend als Straftat behandelt werden.

Hundehalter müssen sich laut Albicker an die Tierschutz-Hundeverordnung halten, in der angeführt werde, dass die Betreuungsperson für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen hat, wenn ein Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug verbleibt. Der Hundehalter kann außerdem mit einem Strafverfahren wegen des Tatbestands der Tierquälerei rechnen. Dieses wird nach § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz) als Straftat geahndet, wie die Polizei Freiburg mitteilt.