Rund 200 000 Euro soll der Fürstenbergische Forst für Baumfällarbeiten an der Landstraße von Heiligenberg nach Steigen bezahlen. Die Gemeinde hatte diese Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet, der Forstbetrieb folgte der polizeilichen Verfügung der Gemeinde. Weil die Bäume teilweise in extremer Hanglage standen, musste sie im Januar mithilfe eines Helikopters gefällt werden. Als Eigentümer der Steilflächen musste Fürstenberg Forst die Rechnung für diesen Einsatz bezahlen. Dagegen will man sich vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen wehren.

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Begründung des Hauses Fürstenberg ging kürzlich bei Gericht ein

„Das Verfahren mit dem Az. 2 K 2737/20 ist hier seit August 2020 anhängig“, teilt Pressesprecher Florian Nagel vom Verwaltungsgericht Sigmaringen auf Anfrage des SÜDKURIER mit. Man sei im vorbereitenden Verfahren, wo die Schriftsätze der Beteiligten ausgetauscht werden. Erst kürzlich sei die Begründung des Klägers, des Hauses Fürstenberg, beim Gericht eingegangen. Die Gemeinde Heiligenberg habe nun mehrere Wochen Zeit, hierzu Stellung zu nehmen. Wann die Sache vor Gericht verhandelt werden soll, das ist laut Florian Nagel derzeit noch nicht absehbar.

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Rechtsbeistand der Gemeinde prüft 70-seitiges Schriftstück

Bürgermeister Frank Amann bestätigt, dass die Unterlagen der Anwälte des Hauses Fürstenberg bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind. Es handle sich um rund 70 Seiten, die jetzt vom Rechtsbeistand der Gemeinde geprüft würden. Das könne einige Zeit in Anspruch nehmen, sagt der Bürgermeister. Er betont erneut, dass die Klage gegen die Gemeinde das sehr gute Verhältnis zum Haus Fürstenberg nicht beeinflussen werde. Das Fürstenhaus ist der größte Grundbesitzer auf Heiligenberger Gemarkung. Viele Wanderwege, so auch der zur Freundschaftshöhle im Waldgebiet, wo die Baumfällungen stattgefunden haben, befinden sich auf fürstlichem Grund, dürfen aber frei genutzt werden.

Das sagt das Haus Fürstenberg

Das Haus Fürstenberg argumentiert, man sei der Meinung, dass man für diese sowie für künftig zu befürchtende Gefährdungen der Straße durch Bäume nicht als Kostenträger herangezogen werden könne. Zudem habe die öffentliche Hand im Jahr 1848 die Straße durch das sehr schwierige Gelände angelegt. Diese sei mehrfach umgebaut worden. Immer wieder hätten Arbeiten zur Hangsicherung ausgeführt werden müssen, so auch im Jahr 2020, als die Straße mehrere Wochen gesperrt oder nur eingeschränkt befahrbar war.

Haus Fürstenberg sieht sich nicht für den Zustand der Bäume verantwortlich

Die betroffene Waldfläche wird vom Fürstenbergischen Forst nicht bewirtschaftet. Die dort wachsenden Bäume sind als natürlicher Aufwuchs entstanden. Bei der jüngsten Fällaktion im Januar 2021 mussten Bäume entfernt werden, die aufgrund der klimatischen Situation erkrankt waren, wie Jens Borchers, Betriebsleiter des Forstbetriebs Fürst zu Fürstenberg, im Rahmen der Fällaktion erläuterte. Zudem stehe die Fläche unter forstrechtlichem Schutz, was entsprechende Vorgaben für die Bewirtschaftung nach sich ziehe. Auch wenn man Besitzer der Fläche sei, sehe sich der Forstbetrieb nicht für den Zustand der Bäume verantwortlich.

Jens Borchers, Betriebsleiter des Forstbetriebs Fürst zu Fürstenberg
Jens Borchers, Betriebsleiter des Forstbetriebs Fürst zu Fürstenberg | Bild: Simon, Guy

Grundsatzentscheidung nötig, da weitere Fällarbeiten anstehen

Die Forstleute befürchten, dass in den nächsten Jahren weitere Bäume gefällt werden müssen. Eine Klärung der Kostenübernahmeverpflichtung müsse deshalb grundsätzlich entschieden werden.

Im Kreis Sigmaringen kein ähnlicher Fall bekannt

Im benachbarten Landkreis Sigmaringen sind die Häuser Fürstenberg, Hohenzollern und Thurn und Taxis die großen Waldbesitzer. Ein ähnlicher Fall ist dort aber nicht bekannt, wie Landratsamtssprecher Tobias Kolbeck auf Anfrage des SÜDKURIER feststellte.