Die Kindergärten in Baden-Württemberg sind bis auf weiteres mit Blick auf die Corona-Krise geschlossen. Es gibt lediglich eine Notbetreuung in den Kindergärten und Schulen. Diese wird ab dem 27. April ausgeweitet. Bislang gibt es noch keine Perspektive, wann die Kindergärten wieder öffnen können.
Was ist mit den Gebühren?
Es stellt sich jedoch die Frage, wie mit den Gebühren umgegangen werden soll. Die Kommunen hatten bereits für den April auf den Beitragseinzug verzichtet, obwohl die Satzungen der Kommunen auch die Gebührenpflicht bei einer Schließung vorsehen. Nun haben die Bürgermeister auch in Rücksprache mit dem Gemeindetag und den Fraktionen entschieden, dass auch der Gebühreneinzug für den Mai ausgesetzt werden soll. Für Kinder in der Notbetreuung bleibt die Beitragspflicht.
Komplette Erlassung?
Ob die Gebühren für den Mai erlassen oder zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise zu zahlen sind, muss in den jeweiligen Gemeinderäten entschieden werden. Gleiches gilt auch für andere Betreuungsformen wie Horte und Schulkindbetreuung. „Wir brauchen hier die Unterstützung des Landes, das die Schließung angeordnet hat. Bislang gibt es leider noch keine Aussage, ob das Land die Gebühren für Mai trägt oder nicht“, so die Bürgermeister Markus Keller (Blumberg), Michael Kollmeier (Hüfingen) und Micha Bächle (Bräunlingen).
Lösung wie in Bayern?
In Bayern hat die Landesregierung erklärt die Gebühren für drei Monate zu übernehmen. „Das wäre auch ein wichtiges Signal für uns. Von den 100 Millionen Euro Soforthilfe kommen nur kleine Beträge in den Kommunen an, die nicht einmal die Gebühren vom Monat April abdecken. Gleichzeitig laufen die Kosten für die Kindergärten weiter“.