Gütenbach Vor dem Amtsgericht hatte der Mann aus Villingen-Schwenningen über seine Verteidigerin noch vehement bestritten, dass er für eine Brandstiftung bei Familie Scherzinger im Hübschental verantwortlich ist. Das hat sich mittlerweile geändert.
Im ersten Prozess am Amtsgericht Villingen im Sommer 2024 hatte der heute 39-Jährige aus Villingen-Schwenningen jegliche Verantwortung für die verheerende Brandnacht auf dem Hof der Familie Scherzinger im Gütenbacher Hübschental von sich gewiesen. Über seine Verteidigerin ließ er erklären, dass man ihn zu Unrecht beschuldige – die Beweise seien lückenhaft, alternative Täter nicht ernsthaft in Betracht gezogen worden. Das Gericht sah das damals anders: Nach mehreren Verhandlungstagen war die Kammer überzeugt, dass der Angeklagte für zwei nahezu zeitgleich ausgebrochene Feuer verantwortlich ist – ein Mercedes samt Carport sowie eine 300 Meter entfernte Gartenhütte wurden in der Nacht zum 10. August 2023 ein Raub der Flammen.
Früher Verdacht gegen 39-Jährigen
Besonders brisant: Der Verdacht fiel über einen Sohn der Scherzinger-Familie schon kurz nach der Tatnacht auf den damals 39-Jährigen. Der Mann ist der neue Partner der ehemaligen Freundin des 45-jährigen Sohnes – eine Beziehungskonstellation, die laut Staatsanwaltschaft erheblich zur Eskalation beigetragen haben soll. Bereits Monate vor dem Feuer hatte der Angeklagte in einer Nachricht angekündigt, „die ganze Familie auszulöschen“. Am Tattag kündigte er gegenüber seiner Freundin an, die Scherzingers besuchen zu wollen. Kurz darauf brannte es.
Ausschlaggebend für die Verurteilung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft ohne Bewährung war laut Vorsitzendem Richter Christian Bäumler die Auswertung der Funkzellen: Das Handy des Mannes war zur Tatzeit in der Nähe des Hofes – und auffällig ausgeschaltet. Als er es wieder einschaltete, meldete es sich in einer benachbarten Funkzelle in Furtwangen an, einem möglichen Fluchtkorridor. Kurz darauf schrieb seine Freundin: „Ich habe schon ein Video.“ Ihr Ex-Freund, ein Sohn der Familie Scherzinger, hatte sie da bereits über den Brand informiert.
Die Verteidigung sprach im Sommer 2024 von Vorverurteilung und einem Ermittlungsfehler: Ein möglicher anderer Täter – der bereits erwachsene Sohn der Lebensgefährtin des Angeklagten – sei nicht überprüft worden, obwohl auch er von einem Familienmitglied der Scherzingers belastet wurde. Dennoch blieb das Gericht bei seiner Überzeugung: „Wir sind sicher, dass er es war.“ Da der Mann über seine Verteidigerin Berufung einlegte, befasste sich nun das Landgericht in Konstanz mit dem Fall. Aber: Anders als vor dem Amtsgericht in Villingen stritt der Angeklagte die Tat nicht mehr ab.
Denn wie Mirja Poenig, Pressesprecherin des Landgerichts, auf Anfrage des SÜDKURIER erklärte, „wurde das Rechtsmittel auf die Rechtsfolgen beschränkt“. Heißt: Die Schuld wird nicht mehr bestritten, es ging in der Berufungsverhandlung vor wenigen Tagen lediglich noch darum, welche Strafe der Brandstifter aus dem Hübschental erhält. In der Verhandlung in der Villinger Außenstelle des Landgerichts kam der Vorsitzende Richter schließlich zum Schluss, den Mann für die Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu verurteilen – im Gegensatz zum Urteil des Amtsgerichts ist diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann muss darüber hinaus einen Teil der Kosten des Berufungsverfahrens tragen, so die Entscheidung des Gerichts. Und Familie Scherzinger kann nun einen Schlussstrich unter diese belastende Angelegenheit ziehen.