Positiv bewerterte der Gemeinderat das Vorhaben von Landwirt Albert Fehrenbacher, der auf einem eigenen an der Autobahn A 81 gelegenen Grundstück eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten und betreiben will. Der geplante Standort liegt weiter nördlich als die beiden Solarpark-Standorte, die das Stadtparlament im Oktober vergangenen Jahres abgelehnt hatte. Ungefähr auf gleicher Höhe befindet sich auf der anderen Seite der Autobahn die Geisinger Tongrube. Das Areal, auf dem der Solarpark errichtet werden soll, ist zirka drei Hektar groß, die eigentliche Anlage rund einen Hektar, erläuterte Albert Fehrenbacher im Gespräch mit dem SÜDKURIER.
Im Gemeinderat gab es keine Einwände gegen Fehrenbachs Vorhaben. Der jetzt vorgeschlagene Standort rücke den Solarpark so weit vom Stadtgebiet ab, dass die bisherigen Bedenken ausgeräumt seien, lautete unisono die Einschätzung der drei Fraktionssprecher Hubert Seger (CDU), Paul Haug (FW/FDP) und Ulrike Benz (SPD). Auch Stadtrat Andreas Heidel (Aktive Bürger) signalisierte grünes Licht. Als die Firma Solarcomplex im Oktober ihre Planungen für zwei Solarparks vorgestellt hatte, hatte der Gemeinderat zwar keine Einwände gegen das grundsätzliche Vorhaben, sich aber gegen die geplanten Standorte ausgesprochen. Sie erschienen dem Stadtparlament zu ortsnah.
Eine Gegenstimme erhob sich allerdings aus den Reihen des Gemeinderats. CDU-Stadtrat Hubert Willmann, bekundete grundsätzliche Kritik an Freiflächenanlagen wie dem projektierten Solarpark. "Für derartige Anlagen wird in beträchtlichem Umfang landwirtschaftliche Nutzfläche geopfert. Ich bin dagegen, Ackerland für Projekte wie einen Solarpark einzusetzen", erklärte der Landwirt aus dem Geisinger Ortsteil Gutmadingen. Der Gemeinderat befürwortete schließlich die Bauvoranfrage bei einer Gegenstimme.
Das Projekt Solarpark erfordert, wie Bürgermeister Walter Hengstler erläuterte, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Er empfahl Albert Fehrenbacher, seine Projektplanung möglichst schnell so detailliert fortzuschreiben, dass sie "bauantragsfähig" wird und das Bebauungsplanverfahren noch vor den am 26. Mai anstehenden Kommunalwahlen zumindest eingeleitet werden kann. "Andernfalls wird einige Zeit ins Land ziehen, bevor sich der dann neu gewählte Gemeinderat mit der Angelegenheit befassen kann", so der Bürgermeister.
Grundlage für Solarpark-Projekte ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es ermöglicht den Bau und das Betreiben von Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Bundesverkehrswegen wie Autobahnen, Bundesstraßen oder Bahnlinien. Den Vorgaben des EEG zufolge dürfen bis zu einem Abstand von 110 Metern von Autobahnen Freiland-Solarparks errichtet werden, wenn die baurechtlichen Bedingungen erfüllt werden können.