Die heiße Phase hat begonnen und am Sonntag, 30. Juni, entscheidet sich, wer zukünftig als Rathauschef in Hüfingen die Verantwortung trägt. Aber fällt die Entscheidung auch wirklich schon am Wahltag? Einige Zahlen, Daten und Fakten rund um die Hüfinger Wahl.

Wie viele Wahlberechtigte gibt es in Hüfingen und den Ortsteilen?

Zur Bürgermeisterwahl am 30. Juni sind 6035 Wähler in Hüfingen und den Ortsteilen Mundelfingen, Hausen vor Wald, Fürstenberg, Sumpfohren und Behla zugelassen.

Wer sind die Kandidaten?

Die Kandidaten werden nach Reihenfolge einer Auslosung auf dem Wahlzettel genannt. Diese Reihenfolge sieht wie folgt aus:

Das könnte Sie auch interessieren

Was bedeutet das freie Feld auf dem Stimmzettel?

Auf dem amtlichen Stimmzettel ist neben den fünf Kandidaten auch ein freies Feld vorhanden. Hier können Wähler andere wählbare Personen eintragen und sie als ihren Wunsch-Kandidaten vorschlagen.

Von wann bis wann kann gewählt werden?

Die Wahllokale öffnen am Sonntag, 30. Juni, um 8 Uhr. Dann besteht bis 18 Uhr die Möglichkeit, seine Stimme abzugeben.

Welche Wahllokale gibt es?

In der Stadt wird im Rathaus gewählt, außerdem in der Lucian-Reich-Schule und dem Kindergarten St. Verena. Weitere Wahllokale befinden sich im Rathaus Sumpfohren, dem Vereinshaus Fürstenberg, der Baarblickhalle Behla, der Schellenberger Schule in Hausen vor Wald und der Grundschule Mundelfingen. Es sind zwei Briefwahlbezirke eingerichtet. Wie Erich Lafera sagt, steige die Zahl der Briefwähler.

Wer darf wählen?

Als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist wahlberechtigt, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt wird. Bürger der Europäischen Union sind unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt. Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren hat.

Das könnte Sie auch interessieren

Wie erhalten Wähler die Briefwahlunterlagen?

Die Wahlberechtigten haben ab dem ab 21. Mai die Wahlbenachrichtigungen postalisch erhalten. Seitdem besteht die Möglichkeit, auch die Briefwahl zu beantragen. „Hiervon haben zwischenzeitlich rund 1200 Wähler Gebrauch gemacht“, erklärt Lafera. Bis Freitag, 28. Juni, 18 Uhr, können die Briefwahlunterlagen auch im Rathaus abgeholt werden, falls diese nicht schon beantragt wurden und auf dem Postweg sind.

Das könnte Sie auch interessieren

Wann wird ein eventueller zweiter Wahlgang stattfinden?

Der Termin für einen zweiten Wahlgang wurde auf Sonntag, 14. Juli festgesetzt. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, kommt es zur Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ersetzt. Eine Rücknahme der Bewerbung nach dem ersten Wahlgang ist nicht mehr möglich.