Thomas Schröter

Während Gemeinderat und Stadtverwaltung sich seit Jahr und Tag für die Einrichtung eines Kreisverkehrs am Verkehrsknotenpunkt B31/B311 und L191/L185 bei Kirchen-Hausen einsetzen, visiert die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg die Einrichtung einer Ampelanlage an. In einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hatte sich die Stadt im Februar dieses Jahres zum wiederholten Mal gegen die Pläne der Landesstraßenbauverwaltung ausgesprochen und für eine Kreisverkehrslösung plädiert. Jetzt hat das Bundesverkehrsministerium mit einem Antwortschreiben reagiert. „Die Straßenbauverwaltung muss jetzt dem Bundesverkehrsministerium gegenüber zumindest Transparenz schaffen, was die bislang lediglich behaupteten, aber nicht belegten Vorzüge einer Ampellösung im Vergleich zu einem Kreisverkehr anbelangt“, fasste Bürgermeister Walter Hengstler die Kernaussage des Schreibens bei der jüngsten Gemeinderatssitzung zusammen. Damit sei die Einrichtung eines Kreisverkehrs wenigstens noch nicht vom Tisch.

Das Schreiben des Bundesverkehrsministeriums hält zunächst fest, dass die Bundesländer im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes die Bundesfernstraßen planen, bauen, unterhalten und verwalten. Zu diesen Aufgaben zähle auch die Durchführung der vorbereitenden Planungen und der gesetzlich vorgeschriebenen planungsrechtlichen Verfahren. Die zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg (SBV BW) habe das Bundesverkehrsministerium über den aktuellen Sachstand bezüglich des Verkehrsknotenpunktes bei Kirchen-Hausen unterrichtet. Demnach habe die SBV BW bei einer Verkehrsuntersuchung festgestellt, dass mit einer „Vollsignalisierung“ der Sicherheitsstandard und die Leistungsfähigkeit des Knotens deutlich verbessert und damit die Unfallhäufungsstelle kurzfristig beseitigt werden könne.

Die B31 sei die wichtigste West-Ost-Verbindung zwischen der A5 und der A81, eine Einschränkung der „Fernverkehrswirkung“ der B31 sollte deshalb möglichst gering gehalten werden. Da es sich bei der Einmündung der L185 in die B 31 um eine Unfallhäufungsstelle handele, die Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfordere, könne diese im vorliegenden Fall grundsätzlich auch durch einen Kreisverkehrsplatz beseitigt werden, hält das Schreiben fest. Daher sei die zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg gebeten worden, zu prüfen, mit welchen Aufwendungen der Bau eines Kreisverkehrsplatzes im Hinblick auf Flächenverbrauch, Eingriffe in die Natur, Eigentumsverhältnisse und Kosten sowie den hieraus resultierenden Planungs- und Rechtsverfahren verbunden ist und in welchem Zeitraum eine Beseitigung der Unfallhäufungsstelle erreicht werden könnte. Im Rahmen dieser Prüfung solle auch geklärt werden, ob die Errichtung einer Lichtsignalanlage gegebenenfalls auch für einen Übergangszeitraum sinnvoll ist.