Lediglich knapp ein Zehntel der etwa tausend inzwischen im Landkreis Tuttlingen untergebrachten Flüchtlinge aus der Ukraine ist offiziell vom Land Baden-Württemberg zugewiesen worden. In zwei Etappen kamen zu Beginn erst 49 und jetzt noch einmal 44 Geflüchtete in Tuttlingen an. Aufgrund seiner Struktur und guter Organisation sei der Kreis bislang noch kaum auf die vorbereiteten Gemeinschaftsunterkünfte angewiesen, in denen Kriegsvertriebene unterkommen könnten, so der Tuttlinger Landrat Stefan Bär.

Alter von einem bis 85 Jahren

Wie Bär bei einer Pressekonferenz berichtete, sei die Altersspanne der 1000 im Kreis lebenden Flüchtlinge groß. „Sie reicht vom Baby mit einem Jahr bis zu einer Person mit 85 Jahren“, so der Kreis-Chef. Meist seien es Frauen und Kinder, weshalb man besonders intensiv versuche, die Menschen nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft unterzubringen. Von 175 direkt oder über die Gemeinden angebotenen Wohnungen seien inzwischen 49 belegt.

Nicht jede Wohnung wird angenommen

Es sei durchaus schon vorgenommen, dass die ukrainischen Neuankömmlinge nicht mit den ihnen vom Landkreis angebotenen Wohnungen oder deren Umfeld zufrieden gewesen seien, informierte Bär weiter. Das bedeute für sie dann, dass sie Plätze in einer der Kreis-Unterkünfte erhalten. „Wir vermitteln sie dann nicht mehr weiter“, stellte er klar. Einige Untergebrachte hätten die Heime inzwischen auch mit unbekanntem Ziel verlassen. Das sei ohne Folgen möglich, da es für die Ukrainer keine Wohnsitz-Auflagen gebe.

Erste Hälfte der Trossinger Unterkunft belegt

Von den vorbereiteten Häusern ist bislang die Gemeinschaftsunterkunft Trossingen mit 53 Flüchtlingen belegt. Insgesamt 120 Plätze sind dort vorhanden. Weitere 90 Plätze stehen im ersten von zwei Gebäuden im Gewerbepark Take-Off in Neuhausen bereit. „In beiden Orten gibt es Helferkreise, die bei der Betreuung der geflüchteten Menschen Unterstützung geben, worüber wir sehr froh sind“, so der Landrat.

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Gut voran kommt der Kreis mit der erkennungsdienstlichen Erfassung von Ukrainern mit Aufnahme ins Ausländerzentralregister, die in der Gemeinsamen Anlaufstelle (GASt) in Tuttlingen erfolgt und zum Beispiel für die Arbeitsaufnahme wichtig ist. Für die pro Person rund einstündige Prozedur mithilfe der PIK-Technik werden von Montag bis Samstag, 8 bis 20 Uhr Termine vergeben.

PIK-Geräte umfassen eine Kamera, ein Dokumentenprüfgerät, einen Fingerabdruckscanner, einen Drucker sowie die Software zur Registrierung und für den Identitätsabgleich 154 Personen sind erfasst. Vorerst ist laut Bär die bei der Bundesdruckerei bestellte, zweite PIK-Anlage noch nicht eingetroffen.

Ab Juni Hartz IV für Ukrainer

Was die finanzielle Unterstützung der Geflüchteten angeht, so erhalten diese laut Beschluss auf Bundesebene ab Juni Zahlungen nach Hartz IV und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie bisher.

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Die etwas höheren Beträge bedeuten nach Ansicht Bärs eine gewisse Privilegierung im Vergleich zu anderen Flüchtlingen. Für die Kreisverwaltung bringt die Neuregelung neben dem bislang zuständigen Amt für Aufenthalt und Integration auch noch die Zuständigkeit des Kommunalen Jobcenters mit sich, was das Landratsamt vor personelle Herausforderungen stelle.

Flüchtlingszahl höher als offizielles Kontingent

Ob das Land die Flüchtlingszuweisungen zügig fortsetzen wird, wollte Stefan Bär nicht prognostizieren. Er erklärte jedoch, der Landkreis Tuttlingen habe mit tausend größtenteils über die Privatschiene angekommenen Ukrainern schon mehr Personen aufgenommen, als es rein rechnerisch aufgrund seiner Größe notwendig sei.