Jutta Freudig

In etwa einem Monat ist es soweit: Die Immendinger wählen am Sonntag, 12. Juli, ihren neuen Bürgermeister. Die organisatorischen Vorbereitungen für den wichtigen Wahltag sind bereits angelaufen, obwohl die Bewerbungsfrist für den Chefsessel im Rathaus noch bis Montag, 15. Juni, dauert. Die erste Bürgermeister-Stellvertreterin Monika Kienzle hat den Wahltermin offiziell bekannt gegeben.

Ab 16 Jahren wahlberechtigt

Wahlberechtigt sind bereits Jugendliche ab 16 Jahren, wie es schon bei den beiden letzten Kommunalwahlen und der Bürgermeisterwahl vor zwei Jahren war. Einen neuen Bürgermeister wählen dürfen Deutsche sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, sogenannte Unionsbürger. Vorausgesetzt, sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet, wohnen seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in der Gemeinde und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. Sie werden automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen gehen.

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Wahlberechtigte Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen ihrem Antrag eine sogenannte „Versicherung an Eides statt“ beifügen, für die es im Rathaus Vordrucke gibt.

Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wieder wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden aber ebenso wie nicht ins Melderegister eingetragene Unionsbürger nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Manuel Stärk ist bislang der einzige Kandidat für die Wahl des neuen Immendinger Bürgermeisters.
Manuel Stärk ist bislang der einzige Kandidat für die Wahl des neuen Immendinger Bürgermeisters.

Die Anträge auf die Aufnahme ins Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 21. Juni, beim Bürgermeisteramt Immendingen, Schlossplatz 2, eingehen.

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Über die Hälfte der Stimmen nötig

Bei der Immendinger Bürgermeisterwahl am Sonntag, 12. Juli, gilt jener Bewerber als gewählt, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Entfällt auf keinen der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, findet am Sonntag, 26. Juli, eine Neuwahl statt, bei der dann die höchste Stimmenzahl über den Sieger entscheidet, gegebenenfalls auch das Los.

Bislang gibt es für die Wahl im Juli mit dem Hauptamtsleiter Manuel Stärk lediglich einen Bewerber. Allerdings ist die Bewerbungsfrist für die Stelle auch noch nicht abgelaufen, weitere Bewerber können also noch dazukommen. Notwendig geworden ist die erneute Bürgermeisterwahl nach dem letzten Wahlgang im Jahr 2018 dadurch, dass der ehemalige Immendinger Bürgermeister Markus Hugger im März zum neuen Spaichinger Rathauschef gewählt wurde.