Die Tat schockierte im November 2022 die ganze Region: Zwei 14-Jährige verprügeln einen 22-Jährigen auf dem Schulhof. Der Mann wird schwer verletzt. Die Jungs filmen die Tat mit dem Handy. Jetzt hat sie das Rottweiler Landgericht verurteilt.
In der Medieninformation des Gerichts zum Urteil werden die beiden Schüler nur Angeklagter A und Angeklagter B genannt. In der Hauptverhandlung wurden 19 Zeugen gehört. Eine Rechtsmedizinerin und ein Kinder- und Jugendpsychiater halfen bei der Beurteilung der Verantwortlichkeit und Schuldfähigkeit der zur Tatzeit 14-Jährigen.
Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Rottweil unter dem Vorsitz von Vorsitzendem Richter am Landgericht Karlheinz Münzer hat beide Angeklagten für schuldig befunden. Sie sind wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Urkundenunterdrückung in drei Fällen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Beim Angeklagten A kommen noch weitere Fälle der Körperverletzung, Diebstahl und gefährliche Körperverletzung hinzu. Über ihn wurde eine Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten verhängt. Der Angeklagte B wurde für die Tat im November zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Was an diesem Tag geschehen ist
So rekonstruiert das Gericht die Tat: Am Samstag, 12. November 2022, haben die Jugendlichen im Dunninger Ortsteil Seedorf im Kreis Rottweil einen 22-Jährigen geschlagen und getreten. Sie wollten dem jungen Mann seinen Geldbeutel samt Bankkarte wegnehmen, was ihnen auch gelang.
Der 22-Jährige folgte den Jugendlichen, kniete sich vor sie und flehte sie an, ihm die Bankkarte zurückzugeben. Da habe Angeklagter A zunächst mit dem Fuß gegen die Schulter getreten. Das Opfer fiel zu Boden. Der Jugendliche legte nach mit einem Sprungtritt „mittlerer Intensität“ auf den Kopf. Der Geschädigte wurde kurzzeitig bewusstlos.
Unfassbar: Sie filmen ihre Tat
Der Jugendliche B hatte bereits vor Beginn des ersten Trittes ein Handy so auf einem Fensterbrett drapiert, dass das Geschehen gefilmt wurde. Im Anschluss an den zweiten Tritt wollte auch der Jugendliche B auf den Geschädigten eintreten, konnte jedoch von dem Jugendlichen A davon abgehalten werden.
Die 14-Jährigen verblieben mehrere Minuten auf dem Schulhof und entfernten sich erst, als der Verletzte wieder zu sich kam und sich vom Schulhof selbständig entfernte. Die Kammer bewertete diese Darstellung der Angeklagten als glaubhaft und nahm deshalb keinen versuchten Mord durch Unterlassen an.
Die geraubte Bankkarte verwendeten die Täter, um sich durch drei Käufe an einem Zigarettenautomaten Tabakwaren im Wert von 60 Euro zu beschaffen.
Wie der Angegriffene reagiert
Ihr Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung, eine kleine Platzwunde sowie Schmerzen und Hämatome. Die Tat zeigte er nicht an und begab sich auch nicht in ärztliche Behandlung.
Der Vorfall wurde erst bekannt, nachdem der Angeklagte B das Video einem Betreuer gezeigt hatte. Das Duo wurde zwölf Tage nach dem Raub festgenommen. Sie blieben bis zur Urteilsverkündung in Untersuchungshaft.
Das waren noch nicht alle Taten
Beim Angeklagten A flossen noch drei weitere Taten mit ins Urteil ein. Im Juni 2022 hatte er in Rottweil eine 16-Jährige und ihren 17-jährigen Begleiter damit bedroht, ihr die „Nase zu brechen“. Im weiteren Verlauf schlug und trat der Jugendliche A auf den 16-Jährigen ein. Im Juli 2022 stahl er in einer Tankstelle in Rottweil eine E-Shisha.
Zwei Tage später schlug er mit einer weiteren Person in Rottweil einen 47-Jährigen bis dieser zu Boden ging. Er trat anschließend zweimal wuchtig gegen dessen Kopf. Auch in diesem Fall wurde das Opfer kurzzeitig bewusstlos.
Was die Menschen in der Gemeinde damals zu der Tat sagen.