Ergänzend zur Verordnung des Landes, die die sogenannte Notbremse umsetzt, und zur auf den Weg gebrachten Änderung des Bevölkerungsschutzgesetzes durch den Bund hat die Gemeinde Mönchweiler am Donnerstagabend eine klarstellende Verfügung zur Regelung von Versammlungen sowie Vereinsaktivitäten und -veranstaltungen bei einer Inzidenz von über 100 erlassen.
Die Notwendigkeit dieser Verfügung begründet Bürgermeister Rudolf Fluck mit aktuell noch geplanten Veranstaltungen wie insbesondere der für Mai geplanten Eröffnung des Bürgerzentrums, dem Maifest der Feuerwehr und einer Vatertagsaktion des Musikvereins mit „Essen to go“.
Mit der Verfügung stellt die Gemeinde Mönchweiler klar, dass derzeit grundsätzlich keinerlei Veranstaltungen stattfinden dürfen. Gleichzeitig definiert die Verfügung ausdrücklich erlaubte Ausnahmen vom Veranstaltungsverbot. Eine Veranstaltung im Sinne der Corona Verordnung, und damit juristisch formuliert, ist eine gezielte Zusammenkunft einer Personengruppe zu einem zeitlich und örtlich begrenzten Ereignis mit einer bestimmten Zielsetzung in der Verantwortung eines Veranstalters oder beispielsweise eines Vereins.
Die Liste der derzeit erlaubten Ausnahmen vom Verbot umfasst insbesondere notwendige Gremiensitzungen, standesamtliche Trauungen sowie Veranstaltungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder auch der Aufrechterhaltung der sozialen Fürsorge dienen. Vereinssitzungen können, so die Verfügung, in Ausnahmen stattfinden. Hierbei sei jedoch kritisch zu prüfen, ob die Versammlung nicht verschoben oder virtuell durchgeführt werden kann.
Deutlich betont der Bürgermeister in seiner Verfügung, dass die Gemeinde in Rücksprache mit dem Landratsamt derzeit keine Möglichkeit, sehe Veranstaltungen und sonstige Aktivitäten zuzulassen. Bis voraussichtlich 30. Juni sind diese entsprechend der aktuell geltenden Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite untersagt. Öffentliche Gebäude sind ausdrücklich für Veranstaltungen und Versammlungen geschlossen solange die Inzidenz keine andere Entscheidung zulässt.