Vor eineinhalb Wochen rast ein 15-Jähriger am Steuer eines Autos vor einer Polizeistreife davon und liefert sich eine waghalsige Verfolgungsjagd quer durch St. Georgen, bevor er schließlich in einem Wohngebiet gestoppt werden kann.

Nur mit Glück wurden keine unbeteiligten Personen verletzt. Mittlerweile gibt es neue Erkenntnisse zum Sachverhalt. Einige Details sind aber nach wie vor noch nicht geklärt.

Tiefe Furchen zeugen noch von dem Versuch des Fahrers, mit dem Fiat über die Wiese im Lärchenweg zu flüchten. Doch vorher konnte ihn die ...
Tiefe Furchen zeugen noch von dem Versuch des Fahrers, mit dem Fiat über die Wiese im Lärchenweg zu flüchten. Doch vorher konnte ihn die Polizei dingfest machen. | Bild: Sprich, Roland

Klar ist, dass es sich bei dem heute 15-Jährigen um einen Wiederholungstäter handelt. Es war nicht das erste Mal, dass der Jugendliche am Steuer eines Autos von der Polizei erwischt wurde. Im Juni vergangenen Jahres wurde er erstmals erwischt, wie er am Steuer eines Fahrzeugs saß.

Wilde Raserei durch den Landkreis

Nur zwei Monate später, im August 2022, lieferte sich der damals 14-Jährige dann mit dem schwarzen BMW seiner Mutter eine wilde Verfolgungsfahrt mit Polizei über Villingen, Marbach und bis Donaueschingen, ehe er gestoppt werden konnte. Damals wie auch in dem aktuellen Fall sind keine Personen verletz worden.

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Im aktuellen Fall stellt sich die Frage, woher der junge Raser das Auto, einen roten Fiat Punto, hatte. Jörg-Dieter Kluge vom Polizeipräsidium Konstanz bestätigt auf Nachfrage, dass es sich um das elterliche Fahrzeug handelt.

Der Fahrer war nicht allein im Auto

Ob ihm das Auto von den Eltern überlassen wurde oder ob er sich wie damals die Autoschlüssel stibitzt und ohne Wissen der Erziehungsberechtigten ans Steuer gesetzt hat, sei derzeit Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Auf seiner Flucht vor der Polizei, die den jungen Fahrer vor knapp zwei Wochen in gefährlicher Fahrt durch die Innenstadt und über den Hochwald bis auf die Seebauernhöhe führte, saß der Fahrer nicht allein im Auto. Mit ihm saßen zwei weitere Personen im Fahrzeug.

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Zu den Konsequenzen für das wiederholte vorsätzliche Begehen einer Straftat sagt Kluge, dass bei dem heute 15-Jährigen das Jugendstrafrecht greife. Inwieweit ihn hier welche Strafe erwarte, wird durch einen Richter entschieden.

Haben die Eltern die Sorgfaltspflicht verletzt?

Inwieweit auch die Eltern haftbar gemacht werden können, ob sie eventuell ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben oder die Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis gegeben haben, sei derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.

Wenig später waren hier Schüler unterwegs

Wie schon aktuell berichtet, sind bei der wilden Verfolgungsfahrt mit teilweise gefährlichen Fahrmanövern am 20. November, bei der der von zwei Streifenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn Verfolgte unter anderem über eine Wiese beim Ökumenischen Zentrum und anschließend eine kurze Strecke durch eine Spielstraße fuhr, keine Personen verletzt worden.

Die Fahrt ereignete sich um kurz vor zwölf Uhr mittags. Nur wenige Minuten später, um 12 Uhr, wäre an der Rupertsbergschule Unterrichtsschluss gewesen und etliche Schüler hätten sich auf diesem Weg auf den Heimweg gemacht.