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Der Landkreis Schwarzwald-Baar hat sich einer gemeinsamen Verwaltungsbeschwerde mit den Landkreisen Waldshut und Konstanz und der Gemeinde Hohentengen in der Schweiz angeschlossen, um so gegen befürchtete höhere Flugverkehrsbelastungen vorzugehen. Die Beschwerde richtet sich gegen eine Teilgenehmigung des Schweizerischen Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) für den Betrieb des Flughafens Zürich, die künftig eine tiefere Mindestflughöhe erlaubt.

Im Kreistagsausschuss für Verwaltung, Wirtschaft und Gesundheit wurde jetzt über den Sachstand informiert. Demnach kann die Teilgenehmigung eine Mehrbelastung der südbadischen Region bedeuten. Auch wenn deutscher Luftraum nicht unmittelbar in Anspruch genommen werde, führe sei dazu, dass Flugzeuge dichter an die deutsche Grenze herangeführt würden.

Vorwürfe an Schweizer Behörde

Die deutschen Vertreter werfen dem BAZL beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht Rechtsverstöße vor. So widerspreche die Verfügung dem völkerrechtlichen Rücksichtnahmegebot beziehungsweise dem umweltvölkerrechtlichen Schädigungsverbot. Demnach ist es einem Staat verboten, das eigene Hoheitsgebiet so zu nutzen, dass der Umwelt anderer Staaten erheblicher Schaden zugefügt wird. Die Umweltauswirkungen des Flughafens müssten primär auf schweizerischem Gebiet bewältigt werden. Zudem habe es das BAZL versäumt, die zu erwartenden Lärmimmissionen und die damit verbundene gesundheitliche Beeinträchtigung von Menschen auf deutschem Staatsgebiet zu berücksichtigen.

Gegen einseitige Bestrebungen aus der Schweiz

Die Teilgenehmigung sei für das zentrale Ziel, den Fluglärmstreit dauerhaft zu befrieden, nicht förderlich, heißt es aus der Kreisverwaltung. Das könne nur erreicht werden, wenn die Regionen mit den kommunalen Vertretern und den Vertretern der Bürgerinitiativen gleichberechtigt mit Bund, Land und Kantonen am Verhandlungstisch säßen. Der Landkreis werde keine einseitigen Bestrebungen der Flughafen Zürich AG und der schweizerischen Behörden akzeptieren, die die Flugverkehrsbelastung der Region erhöhten.