„Aus Sicht der Bevölkerung ist Lärm eines der drängendsten Umweltprobleme“, schreibt die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Der Lärm sei nicht nur störend, er könne auch für gesundheitliche Nachteile sorgen.

Gerade Anwohner vielbefahrener Hauptstraßen würden unter dem Krach leiden, so die LUBW. Abhilfe schaffen soll die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union. Diese EU-Vorgabe gibt den betroffenen Gemeinden allerdings einige Hausaufgaben auf – und die Frist dafür läuft schon.

Im Schwarzwald-Baar-Kreis hat bislang nur Mönchweiler geliefert. Dort wurden neue Tempolimits im Rahmen des Lärmaktionsplans eingeführt. Zum einen gilt in der Ortsdurchfahrt nun Tempo 30. Und in einem Bereich der Bundesstraße 33, die direkt durch Mönchweiler führt, gilt zum anderen jetzt Tempo 50.

In Mönchweiler gilt schon Tempo 30 – ziehen andere Gemeinden mit den Lärmaktionsplänen nach? (Archivbild vom September 2023).
In Mönchweiler gilt schon Tempo 30 – ziehen andere Gemeinden mit den Lärmaktionsplänen nach? (Archivbild vom September 2023). | Bild: Cornelia Putschbach

Ab 8200 Fahrzeugen pro Tag ist Lärmaktionsplan Pflicht

Laut der EU-Richtlinie sind alle Städte und Gemeinden verpflichtet, Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen aufzustellen, wenn sie eine Verkehrsbelastung von 8200 Kraftfahrzeugen oder mehr pro Tag aufweisen. Und zwar unabhängig davon, ob überhaupt Lärmprobleme vorhanden sind.

Auch eine Lärmschutzwand, wie hier in Hüfingen, kann als Maßnahme zum Lärmschutz im Rahmen des Lärmaktionsplans eingesetzt werden ...
Auch eine Lärmschutzwand, wie hier in Hüfingen, kann als Maßnahme zum Lärmschutz im Rahmen des Lärmaktionsplans eingesetzt werden (Archivbild vom Oktober 2023). | Bild: Fröhlich, Jens

Verkehr gibt vor, ab wann zu handeln ist

Mithilfe dieser Pläne soll der Lärmschutz verbessert werden. Das Verkehrsministerium liefert die Richtwerte der Lärmbelastung. Je höher die Belastung, desto dringlicher ist die Verminderung des Lärms durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen.

Ab einem Geräuschpegel von 67 dB(A) tagsüber und 57 dB(A) nachts ist sie laut der Website des Verkehrsministeriums Pflicht. Ein häufig gewähltes Mittel dabei: Temporeduzierungen, zum Beispiel von 50 auf 30 Stundenkilometer.

Noch acht Monate Zeit

Der 18. Juli 2024 ist der Stichtag für die EU-Umgebungslärmrichtlinie. „Zu diesem Datum sind Lärmaktionspläne zu überprüfen und erforderlichenfalls fortzuschreiben“, erklärt Julia Pieper, Pressesprecherin vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

Es bleiben also jetzt, Anfang Dezember 2023, nur noch acht Monate Zeit für die Gemeinden.

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In Hüfingen läuft die Planung

Weitere Tempolimits könnten daher auch anderorts als nur in Mönchweiler bevorstehen, berichtet Heike Frank, Pressesprecherin des Landratsamts im Schwarzwald-Baar-Kreis, auf Nachfrage des SÜDKURIER: „In Hüfingen läuft die Lärmaktionsplanung gerade. Dort werden Geschwindigkeitsreduzierungen für die Schaffhauser Straße, Hauptstraße, Donaueschinger Straße, Bräunlinger Straße und die Hochstraße diskutiert.“

„Als Untere Straßenverkehrsbehörde ist das Landratsamt bei Geschwindigkeitsreduzierungen grundsätzlich zu beteiligen“, so ...
„Als Untere Straßenverkehrsbehörde ist das Landratsamt bei Geschwindigkeitsreduzierungen grundsätzlich zu beteiligen“, so Heike Frank. | Bild: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

Das enge Zeitfenster für das Erstellen eines Lärmaktionsplans sei auch schon vom Verkehrsministerium im Rahmen des Anfang Februar 2023 veröffentlichten Kooperationserlasses angesprochen worden, sagt Frank. So sei den Kommunen empfohlen worden, „sich zeitnah mit dem Thema auseinanderzusetzen“.

Mögliche Sanktionen, falls die Frist nicht eingehalten werde, seien dem Landratsamt nicht bekannt.

Lärmkarten kamen verspätet

Ein großes Problem bei der rechtzeitigen Umsetzung: Grundlage für die Lärmaktionspläne sind Lärmkarten. In Baden-Württemberg werden sie außerhalb der Ballungsräume von der LUBW ermittelt. Diese seien 2023 aber erst verspätet bereitgestellt worden, wie die Sprecherin des Verkehrsministeriums, Julia Pieper, erklärt.

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Und weiter: „Eine qualifizierte Lärmaktionsplanung nimmt erfahrungsgemäß ein bis anderthalb Jahre in Anspruch.“ Sie würde daher davon ausgehen, dass Lärmaktionspläne bis zum Frühjahr 2025 vorliegen – und damit nicht fristgerecht.

Entscheidung liegt bei Gemeinde

Generell liege aber die Entscheidung über mögliche Maßnahmen im Ermessen der jeweiligen Gemeinde. Und zwar auch dann, wenn die Werte überschritten werden, nach denen das Einführen laut der Website des Verkehrsministeriums Pflicht wäre.

Es bräuchte dann aber „stichhaltige Nachteile, wenn als Ergebnis der Ermessensentscheidung von einer Maßnahme abgesehen wird“, so Julia Pieper.