Der geplante Weiterbau der B523 nördlich von Villingen wird sehr wahrscheinlich auch ein Gelände benötigen, das vor Jahrzehnten starke Umweltverschmutzungen erfahren hat: der frühere Müllverbrennungsplatz im Gewann Biswurm. Aus der Vergangenheit blieben dort enorme Belastungen mit giftigen Stoffen zurück, die über viele Jahren hinweg saniert werden mussten.
Doch wurden wirklich alle Gifte entfernt? Welche Risiken werden womöglich heraufbeschworen, wenn nun im Zuge des umstrittenen Lückenschlusses zwischen dem Gewerbegebiet Auf Herdenen und der B33 südlich von Mönchweiler bei den Bauarbeiten auch an dieses schwierige Erbe gerührt wird?
Dieses Thema bereitet der Bürgerinitiative (BI) Nordzubringer Nein Danke laut einem Schreiben an das Regierungspräsidium (RP) „große Sorgen“. Denn die Sanierungsmaßnahmen seien nicht abgeschlossen. Es gebe noch Schadstoffe im Untergrund, die durch Baumaßnahmen freigesetzt werden könnten.
Sanierung laut Regierungspräsidium „in der Gesamtschau erfolgreich“
Dagegen verweist die Freiburger Behörde in einem Schreiben an die BI vom 17. Juli darauf, dass die aktiven Sanierungsmaßnahmen seit 2018 abgeschlossen seien. Seither würden die Grundwasserwerte überwacht. Dabei hätten sich bisher keine „als kritisch einzustufende Schadstofffrachten“ feststellen lassen. Die Sanierung könne daher in der Gesamtschau als erfolgreich bezeichnet werden, schreibt Abteilungspräsident Karl Kleemann der BI.
Ein Hindernis für den B523-Lückenschluss sieht das Regierungspräsidium im Biswurm-Gelände nicht. Und nicht nur das: „Unter Umständen könnten sich durch die Überbauung, Versiegelung und Oberflächenentwässerung im Zuge der Straße die Expositionsbedingungen am Standort sogar verbessern“, heißt es von dem Abteilungspräsidenten.
Bürgerinitiative nicht zufrieden
Damit will sich die BI allerdings keinesfalls zufrieden geben, wie sie jetzt mitteilt. Denn es gebe Widersprüche zu den bisherigen Veröffentlichungen zum Thema Altlast Biswurm. Sie verlangt insbesondere: „Die Weiterplanung der B 523 im Bereich Mönchsee darf nur erfolgen, wenn die Kommission Altlasten die möglichen Gefährdungen beim eventuellen Straßenbau prüft (bisher ist davon öffentlich nichts bekannt), und sie die Planungen (ggf. unter Auflagen) als machbar einstuft – oder eben auch nicht!“.