Die lebenslange Haftstrafe für den Mörder ist jetzt rechtskräftig: Das Landgericht Rottweil hat die Revision eines 38-Jährigen gegen ein Urteil aus dem vergangenen November verworfen. Der Mann hatte seine 72 Jahre alte Mutter getötet und versucht, seinen Zwillingsbruder zu verbrennen.

Im März 2022 wollte der 38-Jährige sein Elternhaus in Brand zu setzen, in dem er gemeinsam mit Mutter und Bruder lebte. Er verschüttete dafür Benzin im Flur des Gebäudes, doch durch den beißenden Geruch erwachte der Bruder. Es kam zunächst zu einem Gerangel der beiden Männer.

Brand endet tödlich

Plötzlich überschüttete der Täter seinen Zwilling von hinten mit Benzin. Mit Hilfe eines eigens präparierten Grillanzünders setzte er dieses in Brand. Der Bruder erlitt bei dem Angriff schwerste Verletzungen und entrann nur knapp dem Tod.

Der 38 Jahre alte Angeklagte und sein Verteidiger Rüdiger Mack sitzen bei dem Prozess im November im Gerichtssaal.
Der 38 Jahre alte Angeklagte und sein Verteidiger Rüdiger Mack sitzen bei dem Prozess im November im Gerichtssaal. | Bild: Silas Stein

Der Mann setzte dann wie geplant das Obergeschoss des Hauses in Brand. Das Feuer breitete sich schnell aus. Die Mutter erlitt in den Flammen so schwere Verbrennungen an Gesicht, Armen und Rumpf, dass sie wenige Tage später daran verstarb.

Bei der Tat voll schuldfähig

Obwohl der 38-Jährige seit Jahren an depressiven Symptomen litt, stellte das Gericht nun fest, dass er zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig war. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts hatte den Mann des Mordes in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge, mit versuchtem Mord, mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und mit besonders schwerer Brandstiftung in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig gesprochen. Die Kammer verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Gericht sieht Mordmerkmale

Darüber hinaus hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Diese begründeten die Richter unter anderem damit, dass bei dem Angriff auf den Bruder die beiden Mordmerkmale Heimtücke und grausame Tatausführung erfüllt waren. Der Zwilling erlitt schwerwiegende und langwierige Verletzungen.

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