Der Fall hatte in einer kleinen Kreisgemeinde sowie in der Kreisjägerschaft vor knapp einem Jahr für reichlich Gesprächsstoff gesorgt. Am 19. Mai filzten Polizisten und Vertreter des Landratsamtes mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss in aller Frühe ein Waffengeschäft im Schwarzwald-Baar-Kreis. Gegen die Inhaberin gab es vonseiten ihrer Kunden verschiedenerlei Vorwürfe.

Die Anschuldigungen haben sich offenbar erhärtet. Denn die Staatsanwaltschaft Konstanz, die seinerzeit den richterlichen Durchsuchungsbefehl erwirkte, hat inzwischen die Vorwürfe überprüft und bewertet. Dies mit dem Ergebnis, dass seitens der Strafverfolger vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen ganz aktuell Anklage gegen die Geschäftsfrau erhoben wird.

Das sind die Vorwürfe

Was wird angeklagt? „Vier Fälle der Unterschlagung, ein Fall von Betrug sowie in drei Fällen Verstöße gegen das Waffengesetz“, berichtete Staatsanwalt Andreas Mathy, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, auf Nachfrage des SÜDKURIER.

Bei den Fällen der Unterschlagung gehe es um den Vorwurf, die ausgebildete Büchsenmacherin habe ihr zur Reparatur oder Wartung überlassene Waffen nicht zurückgegeben, sondern für sich behalten.

Im Falle des Betrugs stehe der Vorwurf im Raum, die Geschäftsfrau habe eine Schusswaffe, die sie im Kundenauftrag hätte unbrauchbar machen sollen, zurückgegeben, ohne den Auftrag fachgerecht auszuführen.

Bei den drei Verstößen gegen das Waffenrecht geht es nach Aussage von Mathy um die unsachgemäße Aufbewahrung von Waffen in dem Waffengeschäft, sodass die Gefahr bestanden habe, dass diese gestohlen und in unbefugte Hände hätten geraten können.

Zahlreiche Jäger aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis (hier ein Symbolbild) haben sich in dem Waffengeschäft bis zur seiner Schließung mit ...
Zahlreiche Jäger aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis (hier ein Symbolbild) haben sich in dem Waffengeschäft bis zur seiner Schließung mit Waffen, Munition, Zubehör und Serviceleistungen versorgt. | Bild: Philipp Schulze

Es gilt die Unschuldsvermutung

Einige weitere Sachverhalte seien fallengelassen worden. „Das sind die aus unserer Sicht eindeutigen Fälle, die angeklagt wurden“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Gleichwohl gelte die Unschuldsvermutung solange, bis das Gericht ein Urteilt spricht.

Die Inhaberin des Waffengeschäfts, die auch einen Online-Handel angegliedert hatte, hatte im vergangenen September gegenüber dem SÜDKURIER Stellung zu den Vorwürfen genommen. Sie betonte ihre Unschuld und erklärt, die Anschuldigungen hätten keinerlei Basis.

Das erklärte die Betroffene

Sie betonte außerdem, dass nicht die Behörden, sondern sie selbst das Waffengeschäft im Mai geschlossen habe. Grund: Die Durchsuchungsaktion der Behörden habe sich in ihrem Kundenkreis schnell herumgesprochen „und mein ganzes Leben zerstört“, sagt sie damals.

Weiter betont die Inhaberin, sie sei keineswegs aus ihrem Wohnort, einer Gemeinde im Schwarzwald-Baar-Kreis, geflüchtet, wie von einigen Menschen verbreitet worden sei. Vielmehr sei sie in ihrem erlernten Beruf arbeiten gegangen, nach dem sie in einer Großstadt eine Anstellung gefunden habe.

Gemeinderat lehnte Waffenladen zweimal ab

Schon im Vorfeld der Eröffnung Ende 2015 hatte das Waffengeschäft in der Gemeinde für Wirbel gesorgt. Anwohner war dieses Geschäft nicht geheuer, sie machten Sicherheitsbedenken gegen ein Waffengeschäft geltend. Zweimal lehnte eine Mehrheit im Gemeinderat die Einrichtung des Geschäfts mehrheitlich ab.

Allerdings gelang es der Geschäftsfrau, diese Widerstände zu überwinden und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen. Mancher Kritiker von damals dürfte sich durch die jüngste Entwicklung und die Anklage der Staatsanwaltschaft in seiner Abwehrhaltung bestätigt fühlen. Gleichwohl: Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen musst jetzt erst prüfen, ob es die Anklage zulassen wird.

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