Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 12. Mai 2022. Der 28-Jährige war psychisch aufgewühlt, weil er seine Eltern, die beide krank sind und in Afghanistan leben, zu dieser Zeit aber im Iran waren, nicht erreichen konnte. Deshalb machte er sich Sorgen. Normalerweise, sagt der 28-Jährige, trinke er kaum Alkohol, aber wenn er Probleme oder Sorgen habe schon.
Sie sitzen am Rhein und trinken Alkohol
An jenem Abend sei er mit einem Kollegen am Rhein gesessen, jeder habe eine Flasche Sekt und sechs Bier-Mixgetränke getrunken. Später waren sie noch an der Schillerschule, dann gingen sie nach Hause. Was folgte, war ein Fall für das Amtsgericht.
Dann irrt der 28-Jährige durch die Stadt
Dem 28-Jährigen aber war der Alkohol gar nicht bekommen. Obwohl er seit Jahren in Rheinfelden lebt, fand er sich nicht mehr zurecht, er habe sich verlaufen, außerdem wurde ihm schlecht. Weil er Hilfe brauchte, klingelte er irgendwo an einem Mehrfamilienhaus bei mehreren Namensschildern Sturm. Da war es schon nach Mitternacht. Die Bewohner riefen die Polizei.
So finden die Polizisten den Mann vor
„Als wir kamen, saß er an eine Hauswand gelehnt und war nicht ansprechbar“, sagte ein Polizist im Zeugenstand.
„Es kam auch keinerlei Reaktion, als wir ihn an der Schulter berührt haben. Dann ist er noch ganz zusammengesackt und hat kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben“, berichtete er weiter. Deshalb riefen die Beamten den Rettungsdienst.
Der Notfallsanitäter beschreibt die Szene
Ein Notfallsanitäter erzählte: „Als wir kamen, lag er auf dem Boden und hat nicht einmal auf Schmerzreize reagiert.“ Das sei sehr ungewöhnlich, deshalb habe man einen Notarzt angefordert. Eigentlich gebe es so etwas nur bei einem Krampfanfall oder nach Drogenkonsum. Drogen hatte man bei der späteren Blutuntersuchung aber nicht festgestellt, Alkohol hatte er 1,28 Promille im Blut. Das ist nicht übermäßig viel, aber für jemanden, der Alkohol nicht gewohnt ist, eine ganze Menge.
Als sie ihm helfen wollen, schlägt er um sich
Als die Sanitäter den 28-Jährigen auf eine Trage legen wollten, habe er ganz überraschend um sich geschlagen. Der Polizist sagte, er habe einen leeren Blick gehabt, und der Sanitäter meinte: „Ich glaube nicht, dass er erfasst hat, wer vor ihm steht.“ Nach dem kurzen Ausbruch sei er nochmals bewusstlos geworden, vorsichtshalber habe man ihm aber Handschellen angelegt und ihn an die Trage fixiert.
Im Rettungswagen kommt er zu sich
Im Rettungswagen sei er dann wieder zu sich gekommen und habe nach dem Polizisten und den Sanitätern getreten, habe sie bespuckt und beleidigt. Erklären konnte sich dieses Verhalten niemand. „Er hatte bis dahin nichts falsch gemacht, wir sind von einer Notlage ausgegangen“, sagte der Polizist vor Gericht. Der 28-Jährige hatte auch keine Vorstrafen.
Der Beschuldigte kann sich nicht erinnern
Er selbst sagte aus, er habe überhaupt keine Erinnerung, er sei erst am nächsten Morgen im Krankenhaus aufgewacht. Der Notfallsanitäter meinte, es könne durchaus sein, dass das Beruhigungsmittel, das man ihm im Rettungswagen gespritzt hat, einen rückwirkenden Gedächtnisverlust auslöste.
Dem 28-Jährigen war der Vorfall peinlich, er schämte sich deswegen und bat den Sanitäter und den Polizisten mehrfach um Entschuldigung. Seit dem Vorfall trinke er keinen Alkohol mehr.
Wegen des Einspruchs geht‘s vor Gericht
Wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung hatte er einen Strafbefehl über 100 Tagessätze zu je 20 Euro erhalten. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, weshalb es zur Gerichtsverhandlung kam.
Die Richterin begründet das Strafmaß
„Es ist fraglich, ob er die Situation überhaupt erkannt hat, sein Zustand war komplett außergewöhnlich“, begründete Verteidigerin Jutta Palm den Einspruch. Richterin Hörr wies jedoch darauf hin, dass die Mindeststrafe für den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte bereits bei 90 Tagessätzen oder drei Monaten Freiheitsstrafe liegt.
Trotz der Beleidigungen sei die Mindeststrafe im Strafbefehl nur gering erhöht worden. Weiter nach unten zu gehen, erlaube das Gesetz nicht. Nach Beratung zogen der 28-Jährige und seine Anwältin den Einspruch zurück, sodass die 2000 Euro Geldstrafe rechtskräftig wurden.