Am Mittwochabend wurde es schon vermeldet, am Donnerstagvormittag wurde es durch das Robert-Koch-Institut bestätigt: Die Sieben-Tage-Inzidenz im Schwarzwald-Baar-Kreis hat an fünf aufeinander folgenden Tagen die 50er-Marke unterschritten.

Durch die Neufassung der Corona-Verordnung wird im Kreis dadurch direkt die Öffnungsstufe 3 erreicht, was weitreichende Lockerungen mit sich bringt. Hier eine Übersicht:

  • Treffen: Treffen im privaten oder öffentlichen Raum sind mit zehn Person aus bis zu drei Haushalten erlaubt. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dürfen fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazu kommen. So sind Kindergeburtstage in kleinem Rahmen wieder möglich. Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl.
  • Gastronomie und Bars: Die Gastronomie darf von 6 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts öffnen, Gäste müssen einen negativen Schnelltest vorlegen. Im Innenbereich ist ein Gast pro 2,5 Quadratmeter erlaubt. Tische müssen mit 1,5 Meter Abstand platziert werden. Außengastronomie ist unter Einhaltung der AHA-Regeln gestattet. Das Rauchen in Shisha- und Raucherbars ist nur im Freien erlaubt, innen darf sich ebenfalls pro 2,5 Quadratmeter ein Gast aufhalten.
Das könnte Sie auch interessieren
  • Einzelhandel: Die Testpflicht in den Geschäften entfällt. Kleine Läden mit weniger als zehn Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen nur einen Kunden einlassen. In Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter darf pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ein Kunde, bei 800 Quadratmetern also 80 Kunden. Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein Kunde pro 20 Quadratmeter, ausgenommen davon ist der Lebensmitteleinzelhandel. Die Maskenpflicht bleibt auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen bestehen. Warteschlangen sollen vermieden werden, besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt.
  • Freizeit und Sport: Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist in Sportanlagen, Sportstätten sowie Fitness- und Yogastudios gestattet. Es gilt eine Begrenzung von 20 Quadratmetern pro Person. Außerdem gilt eine Testpflicht. In Wellnessbereichen, Saunen und Schwimmbädern darf innen und außen eine Person pro zehn Quadratmeter eingelassen werden. Ein negativer Schnelltest für Besucher ab sechs Jahren ist vorgesehen.

Das könnte Sie auch interessieren
  • Museen, Büchereien: Archive, Büchereien und Bibliotheken dürfen ohne Auflagen öffnen, dabei sind Abstandsregeln und die Maskenpflicht weiterhin gültig.
    Gleiches gilt für zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen.
  • Messen und Versammlungen: Messen, Ausstellungen und Kongresse kann eine Person pro Quadratmeter besuchen. Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben oder ähnliche können mit bis zu 500 Personen außen und mit bis zu 250 Personen innen stattfinden.
  • Perspektiven: Wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 35 sinkt, können sich die Menschen im Landkreis über weitere Lockerungen freuen. Unter anderem ist dann für den Besuch der Freibäder kein negativer Schnelltest mehr erforderlich – sowie für alle Einrichtungen und Aktivitäten, die nur im Freien stattfinden, sei es nun Gastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen oder auch Sportwettkämpfe. In Gaststätten dürfen dann 50 Menschen außen und innen gemeinsam feiern, mit Test, Impf- oder Genesenenausweis. Tanzveranstaltungen sind davon ausgenommen. Kulturveranstaltungen an der frischen Luft können von bis zu 750 Menschen besucht werden, ebenso Vortrags- und Infoveranstaltungen.
  • Hoffen auf stabile Zahlen: Die Lockerungen gelten, so lange die sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis nicht an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 50 überschreitet.