Geradewegs zurück ins Gefängnis, und zwar für zwei Jahre und neun Monate: So lautet das Urteil für einen Mann, der sich jetzt vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen wegen Besitz und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften verantworten musste.
1000 Filme mit Kinderpornos
Dem heute 48-Jährigen wurde angelastet, Daten mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten besessen und über eine PC-Software anderen Nutzern zugänglich gemacht zu haben. Insgesamt stellte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung mehrere Datenträger mit insgesamt rund 250 Fotos und mehr als 1000 Filme mit Kinder- und Jugendpornos sicher.
Widerliche und perverse Aktionen
Die Schilderung der Inhalte dieses Bild- und Videomaterials, die Oberstaatsanwalt Johannes-Georg Roth in der Anklageschrift auszugsweise verlas, war für die Juristen nur schwer zu ertragen. Es ging um widerliche Missbrauchshandlungen – daran beteiligt auch Frauen – an Kindern, die zwischen Säuglingsalter und etwa 13 Jahre alt waren.
Staatsanwalt angeekelt
„Das war das Schlimmste, was ich in meinem Job bislang gesehen habe“, sagte ein Kripobeamter aus, der die Daten sichten und den Inhalt der Filme und Bilder für das Protokoll dokumentieren musste.
„Ich habe mich beim Verlesen geekelt“, sagte der Oberstaatsanwalt später auch in seinem Plädoyer, in dem er eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten forderte.
Die Höhe des geforderten Strafmaßes begründete Roth damit, dass der Angeklagte zwar nicht der Hersteller dieser ekelhaften Filme gewesen sei. „Aber durch Menschen, die dieses Material konsumieren und verbreiten, wird erst ein Markt für die Produktion solcher Filme und Bilder geschaffen.“
Fund des Materials war Zufall
Auf die Spur kamen die Ermittler dem heute 48-Jährigen durch Zufall, als sie bei einer Hausdurchsuchung in Zusammenhang mit einem anderen Vergehen – er soll Drohungen gegen Schweizer Behörden ausgesprochen haben – versehentlich den Bildschirm von dessen Computer in Betriebszustand versetzten. Und dabei direkt die kinderpornografischen Bilder zu sehen bekamen.
Ein Wiederholungstäter
Wie in der Verhandlung zudem deutlich wurde, war der Mann bereits 2008 wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt worden.
Die Verteidigung berief sich darauf, dass das jetzt aufgefundene Bild- und Filmmaterial möglicherweise noch aus dem damaligen Bestand stammen könnte. Ganz nachvollziehen ließ sich das nicht mehr, da der Großteil der Daten keinen Zeitstempel hatte.
Angeklagter will kein Pädophiler sein
Im Raum stand auch die Frage, ob der Angeklagte das Bild- und Videomaterial aktiv ins Netz hochgeladen habe oder nicht.
Der Angeklagte, der einige Jahre in der Schweiz gelebt hatte und erst 2022 wieder in eine Kreisgemeinde zog, ergriff schließlich selbst das Wort. Er fühle sich in großen Teilen der Anklage falsch dargestellt. So sei er „nicht der Pädophile, als der ich hier dargestellt werde.“
Der Mann leugnet die Verbreitung
Er habe die Bilddaten auch nicht selbst hochgeladen. Vielmehr sei aus früheren Zeiten noch PC-Software auf dem Rechner installiert gewesen, mit der andere Nutzer quasi Daten selbst von seiner Festplatte heruntergeladen haben können. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er diese Software noch auf dem Rechner gehabt habe.
Geständnis wird positiv gewertet
Das Gericht vermochte dem Beschuldigten keinen Glauben schenken und verurteilte ihn zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Zu Gunsten des Angeklagten wertete Amtsrichter Christian Bäumler, dass der Mann ein Geständnis abgelegt habe, wodurch auf eine „aufwändige und eklige Beweisaufnahme verzichtet werden konnte“. Bäumler machte deutlich, „dass wir uns ohne dieses Geständnis in einem Strafrahmen von vier Jahren bewegt hätten.“