Es soll eine Art letzte Warnung der Justiz sein: Mit einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung kam ein 21-jähriger Mann jetzt vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen davon. Ihm wurde räuberischer Diebstahl vorgeworfen.
Waren im Wert von 70 Euro
Dem Mann wurde angelastet, im November 2024 in einem großen Lebensmittelmarkt im Industriegebiet in Bad Dürrheim Waren, insbesondere Lebensmittel, von rund 70 Euro gestohlen zu haben.
Als er von der Ladendetektivin dabei ertappt wurde, soll er die Frau umgestoßen haben und samt Beute weggerannt sein. Als die Detektivin den Dieb auf dem Parkplatz erreichte, ließ er die Beute zurück und flüchtete zu Fuß weiter.
Angeklagter: Hunger und kein Geld
Der Angeklagte räumte die Tat vollumfänglich ein. Er habe Hunger und nichts zu essen gehabt und kein Geld, um sich Nahrungsmittel zu kaufen, da er seine Eltern finanziell habe unterstützen müssen. Lediglich an die Situation, dass er die Frau tätlich angegriffen und umgestoßen haben soll, könne er sich nicht mehr erinnern.
Da die einzige Zeugin, die Ladendetektivin, nicht vor Gericht erschien und deshalb zum genauen Tathergang und diesem Detail nicht befragt werden konnte, wurde die Anklage zugunsten des Angeklagten vom räuberischen Diebstahl in einen einfachen Diebstahl umgewandelt.
Schon zweimal erwischt
Zu Lasten des Mannes sprach allerdings, dass er bereits zwei Mal wegen Diebstahls erwischt wurde. Ein Fall wurde damals als Jugendverfehlung eingestuft. Das zweite Vergehen wurde gegen eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen eingestellt, die der Mann, der als Kurierfahrer arbeitet, aktuell noch in monatlichen Raten abstottern muss.
Amtsrichter Christian Bäumler verurteilte den Angeklagten zu der Freiheitsstrafe auf Bewährung, machte dem Mann aber unmissverständlich klar, „dass dies die letzte Warnung ist.“ Er hoffe, dass sich der Mann das zu Herzen nehme. „Das nächste Mal droht Gefängnis.“
40 Arbeitsstunden aufgebrummt
Damit der Angeklagte nicht gänzlich ungestraft davonkommt, legte ihm das Gericht als Unrechtsausgleich zudem 40 Arbeitsstunden auf. Der Angeklagte zeigte Reue und versprach, dass er „nie mehr stehlen werde“.