Furtwangen – Ein Mann aus Furtwangen erschleicht sich das Vertrauen einer Frau, spielt eine Notlage vor und bringt sie dazu, horrende Geldsummen aufzunehmen – sogar ihre Großmutter leiht ihr Geld. Jetzt musste sich der 37-Jährige vor Gericht verantworten.

Die Frau wirkt selbstbewusst, als sie den Gerichtssaal betritt. Hier trifft sie auf denjenigen, der sie dazu brachte, Kredite aufzunehmen und die Großmutter anzupumpen, um dem 37-jährigen Familienvater horrende Geldsummen zu übergeben. Insgesamt mehr als 168.000 Euro erlangte der in Furtwangen wohnhafte Mann dadurch. Geld, das ihm nicht zustand.

„Das war eine miese, perfide Tat“, machte der Leitende Oberstaatsanwalt Johannes-Georg Roth am Amtsgericht in Villingen deutlich. Doch dass der Angeklagte dafür auch büßen muss, das schien zunächst überaus fraglich. Denn: Beweise für seinen Betrug gab es kaum. Keine Zeugen, fast keine Belege – Aussage gegen Aussage.

Die Lage vor der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht war durchaus kompliziert. Das lag nicht nur an den fehlenden Nachweisen, sondern auch an einem bereits rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Konstanz. In einem Zivilverfahren war die 39-Jährige, die in der Schweiz lebt und als medizinische Praxisassistentin arbeitet, größtenteils unterlegen. Nur in einem Fall, hierbei ging es um rund 12.000 Euro, hatte man der Klägerin damals Recht zugesprochen und so den 37-Jährigen zu einer Zahlung verdonnert. Die Rückzahlung des Großteils des Gelds blieb dem Opfer zunächst verwehrt. Auch wegen einer „teilweise angezweifelten Glaubwürdigkeit“ der Frau.

Diese hatte, so stand es in der Anklage, dem mehrfach vorbestraften Mann in insgesamt 15 Fällen Geld gegeben. In einigen Situationen hob die Frau das Geld in der Schweiz ab und übergab es dem 37-Jährigen, während sie in anderen, beispielsweise bei Banken in Vöhrenbach, Konstanz und der Schweiz, Kredite in Höhe von insgesamt 140.000 Euro aufnahm. Auch ihre Großmutter gewährte ihr mehrfach ein Darlehen. Das gesamte Geld floss schließlich an den Mann.

Doch warum? Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Johannes-Georg Roth erklärte, hätten der Angeklagte und das Opfer eine intime Beziehung gehabt, der Mann spielte schließlich eine Notlage vor und nutze das Vertrauen der Frau aus. „Es hieß, er werde von Kredithaien bedroht und brauche das Geld“, so Roth. Zudem gab er vor, dieses „selbstverständlich“ wieder zurückzuzahlen. Dem war aber nicht so.

Stattdessen habe der mehrfach vorbestrafte Mann das Geld für sich selbst genutzt. Er finanzierte davon offenbar sein Leben, brachte einen Teil des Gelds wohl auch ins Ausland. Denn der Mann lebt von Bürgergeld, ist verheiratet, hat insgesamt vier Kinder und bei Vermietern, Rechtsanwälten sowie Privatleuten erhebliche Schulden. Sowohl er als auch seine Frau gelten laut den Finanzermittlungen als „vermögenslos“. Da die Summen nicht auf seinem Konto auftauchten, blieb der Verbleib des Gelds während der Beweisaufnahme offen.

Viele offene Fragen, keine Beweise und ein schweigender Angeklagter – wie sollte das Gericht damit umgehen? Schließlich kam es nicht-öffentlich zu Verständigungsgesprächen mit „komplizierten Erörterungen“, wie es Richter Christian Bäumler erklärte. Tatsächlich konnte die Verteidigung seinen Mandanten zu einem Geständnis bringen, was sich schließlich deutlich in der Strafzumessung niederschlug.

„Die Beweissituation war sehr, sehr schwierig, weswegen das Geständnis besonders werthaltig war“, so Ankläger Roth in seinem Plädoyer. Der Mann habe mit seiner Tat „ein gutgläubiges Opfer erheblich geschädigt“. Er forderte deshalb eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Dieser Forderung folgte das Gericht. Zudem erhielt der 37-Jährige eine Arbeitsauflage, außerdem werden die erbeuteten 168.000 Euro bei ihm eingezogen.