Beim Thema Lärmschutz auf den Straßen lässt die Gemeinde Mönchweiler nicht locker. Einstimmig beschloss der Gemeinderat am Donnerstagabend die Stufe vier seiner Lärmaktionsplanung. Insbesondere soll künftig nach dem Willen Mönchweilers auf einem noch längeren Stück der Bundesstraße 33 Tempo 50 gelten.

In Sachen Lärmaktionsplanung gilt Mönchweiler als Vorreiter und Türöffner für andere Städte und Gemeinden des Landkreises. Bereits 2017 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines ersten Lärmaktionsplans. Bis zur Umsetzung erster lärmmindernder Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörden brauchte die Gemeinde aber einen langen Atem.

Ein Teil der Forderungen ist umgesetzt

In der Hindenburg- und der Königsfelder Straße, der Ortsdurchfahrt auf der Landesstraße 181, gilt seit Sommer 2023 ganztägig Tempo 30. Zeitgleich erließ die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt auch eine verkehrsrechtliche Anordnung, nach der im Bereich der ganz unmittelbaren Wohnbebauung entlang der Bundesstraße 33 auf einem Abschnitt von 315 Metern ebenfalls ganztags eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 50 angeordnet wurde.

Nicht umgesetzt sind bislang Tempo 50 entlang der B33 auf der geforderten Gesamtstrecke von 1,2 Kilometern und der Bau einer Lärmschutzwand.

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Aufgrund der Verkehrsbelastungen sowohl der B33 wie auch der L181 von jeweils über 8200 Fahrzeugen binnen 24 Stunden ist die Gemeinde Mönchweiler verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen beziehungsweise den bestehenden Plan fortzuschreiben. Weil ein großer Teil der geforderten Lärmminderungsmaßnahmen bereits umgesetzt ist und die Gemeinde gleichzeitig an den früheren Forderungen festhält, kann die jetzt erfolgte Fortschreibung im vereinfachten Verfahren erfolgen. Zusätzliche freiwillige Strecken ließ die Gemeinde nicht untersuchen.

Eine Lärmneuberechnung sei damit nicht notwendig, so Nora Ebbers vom Freiburger Büro Rapp, das die Gemeinde bereits seit vielen Jahren bei der Lärmaktionsplanung begleitet. Die LUBW-Lärmkartierung könne übernommen werden und entsprechend gewertet werden.

Vier Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage

Im Februar hatte der Gemeinderat die Verwaltung mit der Offenlage zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans beauftragt. Diese ist jetzt abgeschlossen. Stellungnahmen gingen vom Landratsamt Schwarzwald-Baar und vom Regierungspräsidium Freiburg sowie von zwei Bürgern ein. Sie wurden im Rahmen der Abwägung berücksichtigt.

Beanstandet haben Landratsamt und Regierungspräsidium in ihren Stellungnahmen unter anderem, dass die bereits erfolgten Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der dem Lärmaktionsplan zugrundeliegenden Berechnung der LUBW nicht berücksichtigt seien. Dadurch stimme die Zahl der vom Verkehrslärm Betroffenen nicht. Sie sei wesentlich geringer.

Nora Ebbers vom Freiburger Büro Rapp stellt dem Gemeinderat von Mönchweiler und Bürgermeister Rudolf Fluck die Auswarbeitung zum ...
Nora Ebbers vom Freiburger Büro Rapp stellt dem Gemeinderat von Mönchweiler und Bürgermeister Rudolf Fluck die Auswarbeitung zum Lärmaktionsplan Stufe vier vor. | Bild: Cornelia Putschbach

Die Verwendung der LUBW-Kartierung sei den Städten und Gemeinden so vorgegeben und „aufgrund der fachlichen Zuständigkeit“ sei „grundsätzlich von der Richtigkeit der Daten auszugehen“, erläuterte Nora Ebbers dem Gemeinderat von Mönchweiler. Im Lärmaktionsplan verweise man ausdrücklich auf die bereits erfolgte Teilumsetzung und verwende aufgrund eines lärmreduzierenden Fahrbahnbelags entsprechende Korrekturwerte. Außerdem enthalte der Lärmaktionsplan entsprechende Tabellen, die nur den Teilbereich der B33 umfassen, auf dem aktuell noch Tempo 70 gelte. „Auch die Fortschreibung des Lärmaktionsplans bestätigt weiterhin einen Umsetzungsbedarf der geforderten Maßnahmen“, so Nora Ebbers.

Bürger fordern Tempokontrolle

Die Bürger forderten in ihren Stellungnahmen ausdrücklich die Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Meist sei nicht der fließende Verkehr das Problem, sondern vor allem allabendlich einzelne Raser, die die schlimmste Belästigung darstellen, so die Feststellung eines der Bürger.

Nur im Bereich der unmittelbaren Bebauung ist entlang der Bundesstraße 33 derzeit 50 die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Der Gemeinde ...
Nur im Bereich der unmittelbaren Bebauung ist entlang der Bundesstraße 33 derzeit 50 die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Der Gemeinde Mönchweiler reicht das nicht. Sie möchte das Tempo auf einem längeren Abschnitt reduziert haben. Die Aufnahme stammt aus dem September 2023. | Bild: Cornelia Putschbach

Solche Kontrollen seien durchaus sinnvolle flankierende Maßnahmen, so Nora Ebbers. Die Gemeinde habe diese auch bereits mehrfach angeregt und selbst zudem drei Geschwindigkeitstafeln im Einsatz.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat schließlich den Lärmaktionsplan in Stufe vier. Die im Rahmen der Offenlage eingegangen Stellungnahmen sind darin berücksichtigt.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Mönchweiler hat für die Straßenverkehrsbehörden eine Bindungswirkung, wenn er ohne Rechtsfehler erstellt wurde und die Abwägung der Interessen ermessensfehlerfrei erfolgte.

Tatsächlich dürfte aber zumindest die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt von ebensolchen fehlerhaften Ermessensentscheidungen ausgehen. Das legen bereits die Stellungnahmen im Rahmen der Offenlegung nahe und auch in der Vergangenheit kam das Landratsamt bei seiner Abwägung zu anderen Ergebnissen als die Gemeinde Mönchweiler.

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Probleme mit dem Landratsamt

Gemeinderat Andreas Staiger merkte noch an: „Wenn das Ortsschild von Mönchweiler so weit vor der Bebauung aufgestellt würde wie in St. Georgen, stände unseres irgendwo im Wald. Vielleicht würde diese Anregung beim Landratsamt helfen.“

Bürgermeister Rudolf Fluck machte am Donnerstag auf jeden Fall deutlich: „Wir gehen davon aus, dass wir fehlerfrei entschieden und abgewogen haben. Deshalb werden wir auf die Umsetzung der geforderten Maßnahmen drängen.“ Weiter machte er klar: „Wir haben einen langen Atem. Das haben wir schon bewiesen. Es ist eine Frage der Zeit, bis wir das bekommen, was wir fordern“.