„Es ist geschafft“ – mit diesen Worten feiern Tierschützer den Erfolg ihrer langwierigen Arbeit für eine kreisweite Katzenschutzverordnung. Schwarzwald-Baar steht nun geschlossen hinter der Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von freilaufenden Katzen, heißt es auf der Website des Kreistierheims in Donaueschingen. Was bedeutet das für die Halter? Sie sollten handeln, denn Verstöße gegen die Verordnung sind für Mensch und Tier folgenreich.

Mit zunehmender Population wachsen die Probleme, besonders durch verwilderte Katzen. Ihr meist scheuer Charakter macht sie zu Einzelkämpfern, erklärt das Kreistierheim. Auf Suche nach Futter sind zerrissene Müllbeutel auf den Straßen nur ein Ärgernis für Anwohner, führt die Heimleiterin Nadine Vögel gegenüber dem SÜDKURIER fort. Sie warnt, dass verwilderte Katzen oft verschiedene Krankheiten haben und manche weitertragen können.

Nadine Vögel ist Kreistierheimleiterin in Donaueschingen. Sie setzt sich mit anderen Tierschützern für die Katzenschutzverordnung in ...
Nadine Vögel ist Kreistierheimleiterin in Donaueschingen. Sie setzt sich mit anderen Tierschützern für die Katzenschutzverordnung in Schwarzwald-Baar ein. | Bild: Kreistierheim Donaueschingen

Tierschützer stoßen allein an ihre Grenzen

Das Kreistierheim begegnet den Problemen mithilfe von Tierschutzvereinen und Tierärzten. Fundtiere in häufig katastrophalen Zuständen werden von der Straße geholt, medizinisch versorgt und kastriert, sagt Vögel. In der Vergangenheit seien die Tierschützer oft an ihre Grenzen gestoßen. Zu den Gründen zählt die Leiterin nicht mehr ausreichende ehrenamtliche Mitarbeiter, Gelder und Plätze im Kreistierheim – während sich die Katzen draußen schnell vermehren.

„Wir hatten schon mehr Tiere, als wir aufnehmen konnten“, sagt die Heimleiterin. Die Suche nach den Haltern sei sehr schwierig, wenn es sie überhaupt gäbe. Denn die meisten gefundenen Katzen seien weder gekennzeichnet noch registriert. Die Rückvermittlungsquote liegt laut Kreistierheim unter fünf Prozent. Auch die Weitervermittlung ist wegen der häufig schlechten Gesundheit der Katzen zögerlich, sagt Vögel, die einige Zeit keine neuen Findlinge aufnehmen konnte.

Im Jahr 2023 waren 356 Katzen im Kreistierheim in Donaueschingen untergebracht.
Im Jahr 2023 waren 356 Katzen im Kreistierheim in Donaueschingen untergebracht. | Bild: Kreistierheim Donaueschingen

Kommunen, Gemeinden und Tierhalter packen mit an

Nachhaltig muss das Problem auf höheren Ebenen angegangen werden, sind sich Tierschützer nach wie vor sicher. Sie appellieren auf der Internetseite des Kreistierheims an Kommunen und Gemeinden, die seit 2013 nach Landesrecht eine Katzenschutzverordnung erlassen können. Im September 2022 hat Donaueschingen dann den Anfang und im Mai 2025 Gütenbach den Abschluss gemacht, weiß die Heimleiterin Vögel.

So gilt nun im ganzen Landkreis Schwarzwald-Baar einheitlich für alle Katzen mit ungehindertem Zugang ins Freie eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Halten sich die Halter daran, entlasten sie damit das Kreistierheim, laut Vögel. Zudem kann bei entlaufenen Katzen einfacher das Zuhause ermittelt werden, wenn sie gechipt und registriert sind.

Achtung: Ignoranz kann teuer werden

Andernfalls wird das Tier bis zur Ermittlung des Halters in Obhut genommen, erklärt Vögel. Meldet sich keiner innerhalb von 48 Stunden, kann die Katze auf Kosten des Halters gechipt und kastriert werden. „Die Katzenschutzverordnung gibt uns Rechtssicherheit“, sagt die Heimleiterin. Die Kastration eines Katers belaufe sich je nach Tierarzt auf etwa 90 Euro und 110 Euro für eine weibliche Katze. Der Chip werde mit 30 bis 40 Euro in Rechnung gestellt.

Das Elend der Straßenkatzen erfahren Tierschützer im Kreistierheim hautnah.
Das Elend der Straßenkatzen erfahren Tierschützer im Kreistierheim hautnah. | Bild: Tierheim Donaueschingen

Vögel erachtet die Maßnahmen als wichtig für weniger Katzenjunge und Tierleid auf den Straßen. Wer Katzenwürfe auf der Straße entdeckt, soll diese dem Kreistierheim oder den Tierschutzvereinen melden. „Die Mithilfe aller Bürger und die Einhaltung der kommunalen Katzenschutzverordnung entscheiden in den nächsten Jahren darüber, ob sich das Blatt noch wenden lässt“, heißt es in einer Mitteilung des Kreistierheims an die Öffentlichkeit.