Schwarzwald-Baar Ein großes Dankeschön übermittelte der Erste Landesbeamte des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis, Martin Seuffert, an den langjährigen Bezirksschornsteinfegermeister, Werner Rottler. Rottler wurde nach fast 30-jähriger Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeister aus dem Amt als Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger verabschiedet. Er betreute den Bezirk Nummer 18 im Schwarzwald-Baar-Kreis, welcher die Ortsteile Mühlhausen und Weigheim sowie Teile des Stadtbezirks Schwenningen der Stadt Villingen-Schwenningen umfasst, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Landratsamt. Der Kaminkehrer, wie es früher hieß, ist bis heute als Glücksbringer bekannt, hat seine früher tiefschwarze Kluft aber längst gegen eine moderne Handwerkermontur und moderne Messgeräte eingetauscht.

Werner Rottler trat am 1. April 1996 als Bezirksschornsteinfegermeister im Schwarzwald-Baar-Kreis seinen Dienst an. „Die Arbeit und alle damit verbundenen Herausforderungen hat er stets erfolgreich gemeistert. Die Feuersicherheit in den Bezirken war bei ihm immer in guten Händen“, so der Martin Seuffert. In den vergangenen Jahren mussten sich die Bezirksschornsteinfegermeister immer wieder auf neue Regelungen einstellen und sich an viele Veränderungen anpassen.

Als Nachfolger für Werner Rottler bestellte das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis zum 1. April Schornsteinfegermeister Kevin Kunz für den Bezirk Nummer 18 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Eine so reibungslose Bezirks-Übergabe sei nicht selbstverständlich, meinte Martin Seuffert und freute sich, dass der Bezirk in fachkompetente und erfahrene Hände gegeben wurde. Darüber hinaus kann Nachfolger Kevin Kunz durch die weitere Zusammenarbeit im Schornsteinfegerbetrieb von Werner Rottler von dessen langjähriger Erfahrungen profitieren.

Die Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sind im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz geregelt. Die Bezirksschornsteinfeger kontrollieren Feuerungsanlagen und führen und verwalten das sogenannte Kehrbuch, welches unter anderem das Verzeichnis aller Feuerstätten beinhaltet. Zudem führen sie die Feuerstättenschau durch. Hierfür wird den Hauseigentümern im Anschluss ein Feuerstättenbescheid erteilt. Weiter nehmen die Schornsteinfeger neu errichtete Feuerstätten und Schornsteine ab. Alle diese Tätigkeiten stellen hoheitliche Aufgaben dar, das heißt, die Schornsteinfeger handeln hier als öffentlich beliehene Gewerbetreibende
im Auftrag des Staates und sind insofern für die zuständigen unteren Verwaltungsbehörden wie das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis tätig.

Kontaktdaten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Kreis gibt es im Internet unter www.lrasbk.de