Mehrmals muss der Angeklagte aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis bei seinem Geständnis beim Prozess vor dem Landgericht Konstanz schlucken. Mehrere Anläufe habe er gebraucht, um in Worte zu fassen, was kaum in Worte zu fassen sei. Wie habe es zu diesen „unentschuldbaren“ Taten kommen können?
Am Ende dieser Taten steht jetzt jedenfalls eine Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges in 53 Fällen.
1,7 Millionen Euro Schaden verursacht
Es ist eine schier nicht enden wollende Liste an Vorwürfen, die Staatsanwältin Antje Böhler an diesem Montag, den 16. Oktober, vorliest. Fast eine Stunde benötigt sie für die Anklageschrift.
Im Zeitraum von 2015 bis 2019 habe der Angeklagte Freunde und Bekannte mit Versprechen auf hohe Rendite zu Geldanlagen in oft hohen, fünfstelligen Beträgen gebracht.
In den meisten Fällen hätten die Anleger nie wieder was von ihrem Geld gesehen – auch wenn es unter anderem die besondere Ausnahme eines ungewöhnlich umsichtigen Anlegers gegeben hat.
Den entstandenen Schaden aus all den Betrugsfällen bezifferte die Staatsanwaltschaft auf 1,7 Millionen Euro.
„Klassisches Schneeballsystem“
Die Summen seien dabei unterschiedlich gewesen, die Masche meistens dieselbe, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte hat den Anlegern demnach versprochen, er würde das Geld unter anderem für kurzfristige Kredite an notleidende Firmen einsetzen, die es dann mit hohen Zinsen zurückzahlen sollten.
Während dem Mann laut Anklage immer bewusst gewesen sei, dass er das Geld nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlen könne, hätten ihm die Anleger immer mehr Geld gegeben. „Ein klassisches Schneeballsystem“, nannte es der 53-Jährige Angeklagte selbst.
Angeklagter will kein Mitleid
Das auf die Anklageschrift folgende Geständnis wurde zum Versuch einer emotionalen Entschuldigung. Der Angeklagte sagte, er habe als Bruder, Vater, Sohn und Freund versagt und dabei alles verloren. Er habe ein „unglaubliches Fiasko hinterlassen“. Sogar obdachlos sei er in den zurückliegenden Jahren gewesen.
Dabei blickte der Angeklagte immer wieder zu den Besuchern und sprach sie auch persönlich an. Ihm sei alles über den Kopf gewachsen, er habe sich nie persönlich bereichern wollen. Alles Geld, was er erhalten habe, sei jeweils an frühere Anleger ausgezahlt worden.
Dies sei jedoch alles keine Rechtfertigung für seine Taten. Er verdiene es, ins Gefängnis zu gehen, sagte der Angeklagte.
Zeigte sich kooperativ
Für die Reue des Mannes sprach eine Aussage eines am Nachmittag als Zeuge geladenen Polizeibeamten aus Villingen.
So habe der Angeklagte direkt bei der ersten Hausdurchsuchung einen Zettel an die Polizei übergeben, auf dem Namen und die jeweilige Summe fast aller Geschädigten dokumentiert gewesen seien.
Rückzahlung nach Gefängnis
Ob diese ihr verlorenes Geld je zurückerhalten werden, bleibt allerdings fraglich. Der Angeklagte ist zurzeit arbeitslos. Er versprach jedoch, nach seiner Haftzeit alles dafür zu tun, um seinen ehemaligen Freunden auf legalem Weg ihr Geld zurückzuzahlen.
Zwei weitere Verhandlungstage
Noch zwei weitere Verhandlungstage sind angesetzt. Am Montag, 23. Oktober, soll das Urteil gefällt werden.