Wer ab Donnerstag, 1. August, einen Patienten in die Notaufnahme im Schwarzwald-Baar-Klinikum bringen möchte, der muss sich ordentlich sputen. Er hat nur noch 15 Minuten Zeit dafür – sonst wird es ganz schön teuer. Grund ist eine neue Parkregelung samt Kameraüberwachung für die Stellplätze vor dem Eingang.
Wird das nicht manchmal zu knapp?
Manchmal könnte es schon ein klein wenig knapp werden mit der Zeit: Für die alte Mutter mit Kreislaufproblemen vielleicht, die nur noch langsam einen Fuß vor den anderen setzen kann. Oder den Sohn mit der schmerzhaften Beinverletzung, der es gerade nur mit Mühe vorwärts schafft. Die beiden und alle anderen, die in die Notaufnahme wollen, müssen den Weg dorthin ab August so zügig schaffen, dass ihr Begleiter binnen einer Viertelstunde wieder im Auto sitzt und den angegliederten Parkplatz verlässt.
Bislang hatten Parker eine Stunde Zeit
Bislang war für solche Aktionen eine ganze Stunde Zeit – warum nun also die Eile? Die neue Regelung solle Autofahrer davon abhalten, unberechtigt die Parkflächen vor dem Gebäude zu nutzen, heißt es von Seiten des Klinikums. „Tatsächlich handelt es sich bei den Parkplätzen vor der Notaufnahme um eine so genannte Entladezone: Notfallpatienten können dort bis vor den Eingang gefahren werden. Danach muss das Fahrzeug wieder weggefahren werden, im Parkhaus gibt es ausreichend Parkmöglichkeiten“, so Sandra Adams, Pressesprecherin des Klinikums. Ein längeres Parken sei „nicht vorgesehen“.
Neu ist auch die Kamera mit Kennzeichenerkennung an der Zufahrt. Jede Autonummer wird hier bei der Einfahrt gescannt – wer nach spätestens 15 Minuten den Parkplatz nicht mehr verlassen hat, bekommt ein paar Tage später einen Bußgeldbescheid. Wie hoch der ausfällt? 30 Euro kostet es, zu lange vor der Notaufnahme zu verweilen. Ein großes Schild am Parkplatz weist die Autofahrer auf die neue Situation hin.
Kamera auf dem Parkplatz: So ist rechtliche Lage
Aber ist diese Kameratechik rechtlich eigentlich unproblematisch? Ja – wenn gewisse Vorgaben eingehalten werden, sagt Alexander Schnaars, Pressesprecher beim Automobilclub ADAC. An der Einfahrt müsse ein Schild angebracht sein, das die Parker auf die Überwachung hinweist. Ersichtlich muss darauf unter anderem sein, wer der Verantwortliche ist, was mit den Daten passiert sowie die Höhe der Strafe an sich. Wichtig sei auch, dass die Daten nach einer rechtzeitigen Ausfahrt unmittelbar wieder gelöscht werden, so Schnaars.
Auch an anderer Stelle müssen Autofahrer am Klinikum ab August noch besser aufpassen: Schärfer kontrolliert werde nämlich künftig auch auf den Behindertenparkplätzen, den Ladeflächen für Elektroautos sowie auf den Taxi-Stellflächen.