Ab Montag, 14. März, steht für die Geflüchtete aus der Ukraine eine zentrale Aufnahmestelle in VS-Schwenningen bereit. Das teilt das Landratsamt am Donnerstagnachmittag mit.
Alle Behördengänge zusammengefasst
Im Aufnahmezentrum sollen alle wichtigen Behördenschritte zusammengefasst werden. Das Zentrum befindet sich in der Sturmbühlstraße 177 in VS-Schwenningen und ist montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr geöffnet. In diesen Zeiten können sich aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die in VS beziehungsweise im Kreisgebiet untergebracht sind, registrieren. Personen, die in Donaueschingen untergebracht sind, können sich am Montag, Mittwoch und am Freitag registrieren lassen.
In der Zentralen Aufnahmestelle wurde eine Registrierstraße organisiert, in der alles Notwendige für den Aufenthalt der Geflüchteten erfasst wird und mehrere Behörden zusammenarbeiten. Die Ausländerbehörden leiten das Verfahren ein, um einen Aufenthaltstitel erteilen zu können. Die untere Aufnahmebehörde meldet die Geflüchteten an das Regierungspräsidium Karlsruhe, um die sogenannte „vorläufige Unterbringung“ festzustellen.
Wenn noch keine Unterkunft in einer Gemeinde vorhanden ist, erhalten die Personen hier einen Unterkunftsplatz. Die vorläufige Unterbringung ist wiederum für die Kostenerstattung des Landes an den Landkreis ausschlaggebend und für die darauffolgende Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden. Weiter wird in der Registrierungsstraße der Antrag für finanzielle Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt.
Wichtig ist, dass ankommende Flüchtlinge so schnell wie möglich gemeldet werden. Dies kann in einem ersten Schritt per Mail erfolgen unter: ukrainehilfe@lrasbk.de.