Das wechselhafte Sommerwetter lässt gerade alles grünen und gedeihen – allerdings leider auch an unerwünschten Stellen. Das Landwirtschaftsamt des Landratsamts weist nun darauf hin, wie die Unkrautbekämpfung vorschriftsgemäß laufen kann.
Die Behörde nimmt insbesondere befestigte Flächen in den Blick. Dort dürfen Unkrautvernichtungsmittel nicht eingesetzt werden.
Warum ist das so? Dazu wird Kerstin Simon vom Landwirtschaftsamt zitiert: „Auf versiegelten Flächen besteht die Gefahr, dass die Mittel in Gewässer oder die Kanalisation, in Straßenabläufe oder Regen- und Schmutzwasserkanäle abgeschwemmt werden“. Tabu sind also Wege, Plätze, Hof- und Betriebsflächen oder Garagenzufahrten, die nicht für den Pflanzenbau genutzt werden.
Verbotene Hausmittel
Finger weg heißt es auch bei scheinbaren Hausmitteln wie Salz oder Essig. Für die Unkrautbekämpfung sind sie nach dem Pflanzenschutzgesetz nicht zugelassen, so das staatliche Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ).
„Damit wäre der Einsatz ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden“, heißt es in einem Merkblatt. Infos im Internet: www.ltz-augustenberg.de.

Abkratzen und Wegbürsten
Die Pflanzenbauberaterin rät laut Pressemitteilung zu Alternativen. „Flächen wie Wege oder Plätze, die nicht zum Gärtnern genutzt werden, kann man gut frei vom Unkraut halten, indem man oberflächig die Pflastersteine mit einer Wildkrautbürste abbürstet oder mit einem Fugenkratzer abkratzt.“
Abflammen oder Verbrühen
Aber auch thermische Verfahren funktionieren laut Behörde gut, beispielsweise mit einem Abflammgerät. Alternativ seien auch Infrarotbrenner oder Heißwassergeräte möglich.
Dabei müssen die Pflänzchen nicht komplett verbrannt werden. Es reiche, sie zu erhitzen, denn bei Temperaturen von 60 bis 70 Grad werde bereits das Eiweiß in den Pflanzenzellen zerstört und das Gewebe sterbe ab.
Ob das Gewebe ausreichend erhitzt worden sei, könne durch den Fingerabdruck-Test geprüft werden: Bleib nach dem Druck des Blattes mit zwei Fingern ein schwarzer Abdruck im Pflanzengewebe, so sei die Hitzeeinwirkung ausreichend gewesen.