Bei einer Kontrolle auf der Autobahn 81 ist Zöllnern des Hauptzollamts Singen ein dicker Fisch ins Netz gegangen.
Wie das Hauptzollamt Singen jetzt am 8. November mitteilt, lotsten die Beamten bei der Überwachung des fließenden Verkehrs auf der Autobahn 81 am Abend des 26. Oktobers ein in den Niederlanden zugelassenes Auto zur Kontrolle auf einen Parkplatz bei Geisingen.
Fahrer auf dem Weg nach Mailand
Er sei auf dem Weg von den Niederlanden zu Freunden nach Mailand unterwegs, so der Fahrer auf Befragen der Zöllner, berichtet das Hauptzollamt in einer Pressemitteilung. Die Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln oder Bargeld verneinte er.
Da der Reisende jedoch einen äußerst nervösen Eindruck gemacht habe, entschlossen sich die Zöllner zu einer Kontrolle des Fahrzeugs.

Der Inhalt eines großen, verschlossenen Pakets im Kofferraum des Autos, stellte sich nicht, wie auf dem Label ausgewiesen, als Nahrungsergänzungsmittel mit Eistee-Pfirsich-Geschmack heraus, sondern förderte 26,3 Kilogramm Ketamin mit einen Straßenverkaufswert von rund 790.000 Euro ans Licht.
Das Ketamin wurde beschlagnahmt und der Reisende vorläufig festgenommen. Die weiteren Ermittlungen übernahmen das Zollfahndungsamt Stuttgart.
Ketamin-Handel ist strafbar
Ketamin fällt als gelisteter psychotroper Stoff unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Damit ist insbesondere der Handel mit Ketamin strafbar. Ketaminhaltige Arzneimittel sind durch die Regelung des Paragraph 1 Absatz 2 Nummer 2 NpSG davon ausgenommen.