Es ist der Albtraum jedes Autofahrers: Es ist dunkel, plötzlich funkeln Augen auf, dann ein Knall. Ein Wildunfall.
Vor allem jetzt im Herbst kommt es vermehrt zu Kollisionen zwischen Autofahrern und Tieren.
Was kann ich tun, um einen Wildunfall zu vermeiden und was muss ich beachten, wenn ich ein Tier angefahren habe?
Prävention von Wildtierunfällen
Für Roland Brauner, stellvertretender Forstamtsleiter der Stadt Villingen-Schwenningen, steht eine Sache an erster Stelle: „Augen auf im Verkehr!“ Was das ganze Jahr über eine Selbstverständlichkeit für jeden Autofahrer sein sollte, sei in der dunklen Jahreszeit ein Muss. Denn: „Wild ist immer im Tarnkleid unterwegs.“ „Sensibilisiert fahren“ hat für Brauner daher höchste Priorität. Das heißt: Runter vom Gas und Abstand zum Vordermann halten. Vor allem dann, wenn die Sicht schlecht ist.
„Nur weil ich hundert fahren darf, muss ich die hundert nicht ausreizen.“Roland Brauner, stellvertretender Forstamtsleiter

Die Wildtiere, wobei es sich in der Region vor allem um Rehe, Füchse oder Wildschweine handelt, sind hauptsächlich in der Dämmerung und nachts aktiv.
Dabei ist der Übergang vom Wald zum Feld laut Roland Brauner eine Stelle, wo Wildtiere besonders häufig die Straßen überqueren. Er empfiehlt deshalb, den Straßenrand aufmerksam zu beobachten: „Manchmal sieht man das Funkeln der Augen.“
Sollte ein Wildtier die Fahrbahn überqueren, ist besondere Vorsicht geboten. „Die Gefahr ist groß, dass weiteres Wild nachkommt“, weiß Brauner. Wenn das Wild kreuzt: kein Fernlicht anmachen, sondern abblenden, hupen und Geschwindigkeit rausnehmen.
Was, wenn es zum Unfall gekommen ist?
Ist tatsächlich ein Tier angefahren worden, rät Brauner „die Spur zu halten, das Lenkrad festzuhalten und versuchen, zu bremsen.“
Die Unfallstelle sollte gesichert und eine Markierung an der Straße angebracht werden.
Nächster Schritt: „Ein Unfall ist immer zu melden“, so Brauner. Dabei mache es Sinn, die Polizei anzurufen. „Wenn ein Tier noch lebt, weiß die Polizei, wer anzurufen ist.“ Damit ist der zuständige Jagdpächter gemeint.

Ist das Tier tot, darf es an den Straßenrand gezogen werden. Aber: „Nur mit Handschuhen“, betont Brauner. Lebt das Tier noch, sollte es auf keinen Fall angefasst werden. „Vor allem angefahrene Wildschweine können sehr gefährlich werden.“
Dass der Unfall sofort und nicht etwa erst einen Tag später gemeldet wird, ist auch für die Versicherung von Bedeutung. Denn die Polizei oder der Jagdpächter stellt eine sogenannte Wildunfallbescheinigung aus. Dazu muss der Unfall nachvollziehbar sein, um einen Betrug auszuschließen.
Wer entsorgt eigentlich tote Wildtiere?
Für Jörg Kluge, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Konstanz, ist die Sache klar: „Der Jagdpächter des zuständigen Gebiets muss das Tier entsorgen.“ Doch woher weiß derjenige, der das tote Tier entdeckt, wer der verantwortliche Jagdpächter ist? Kluge empfiehlt in jedem Fall die Polizei anzurufen. Diese würde den jeweiligen Jagdpächter über das tote Tier informieren.
Wenn ein Tier angefahren wurde und noch eine Strecke zurücklegt ist es laut Kluge so, dass der Pächter „am Findeort“ das Tier „weiterverarbeiten“ dürfe.