Sicher hätten sich die Verantwortlichen rund um den geplanten Windpark auf dem Höhenzug Länge zwischen Donaueschingen und Hüfingen zu Beginn der Planungen nicht gedacht, wie lange sich das Projekt ziehen wird. Mittlerweile dauert es schon Jahre an.

Dass es so lange geht, hat mit verschiedenen Punkten zu tun. Einerseits gab es Ungereimtheiten bei den notwendigen Genehmigungen, was Zeit kostete, andererseits wird aktuell vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim dagegen geklagt.

Das ging vom Umweltverband Naturschutzinitiative aus. Dabei gehe es um den Schutz der bedrohten Vogel- und Fledermausarten im betroffenen Gebiet. Kritisch gesehen werden auch die Sicherheitsleistungen für den Rückbau der Windkraft-Anlagen.

Der Windpark auf der Länge

Wie ist der Stand der Dinge?

Das große Vorhaben um sechs Windkraft-Anlagen war jüngst auch Thema im Technischen Ausschuss der Stadt Donaueschingen. Dort stellte Kreis-Forstamtsleiter Frieder Dinkelaker die Jahresbilanz für 2023 vor – und bekam auch Fragen zum Projekt auf der Länge gestellt.

Frieder Dinkelaker, Leiter des Forstamtes des Schwarzwald-Baar-Kreises.
Frieder Dinkelaker, Leiter des Forstamtes des Schwarzwald-Baar-Kreises. | Bild: Conny Hahn

„Die Leitungen sind gelegt und die Flächen geebnet“, erklärte Dinkelaker. Die Flächen seien entsprechend ausgeglichen worden. „Es ist so erfolgt, wie geplant.“

Und was passiert mit den gerodeten Flächen?

„Auf der Länge gibt es an den betroffenen Stellen nur temporär keinen Wald, bis die Räder stehen“, so Dinkelaker weiter. „Nach Abschluss der Arbeiten wird wieder begrünt. Manche Bereiche um die Windräder werden allerdings „frei bleiben für Reparaturen.“

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Derzeit gebe es noch eine große Fläche, die frei sei: „Ich nehme an, das ist ein Lager, das anschließend wieder aufgeforstet wird.“

Im Areal gebe es den Bereich der ehemaligen Montagefläche der Anlage Fünf, die von der Firma Behringer aktuell als Lagerfläche genutzt werde, erklärt Bene Müller von der Firma Solarcomplex. „Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgeforstet.“

Bene Müller, Vorstand und Sprecher von Solarcomplex.
Bene Müller, Vorstand und Sprecher von Solarcomplex. | Bild: Solarcomplex

Die Vorwürfe, es sei mehr gerodet worden, als erlaubt war, kann Müller nicht nachvollziehen: „Es wurde nicht mehr gerodet als das, was in der Waldumwandlungsgenehmigung genehmigt wurde.“

Nicht mehr gerodet

Kein vernünftiger Windkraftakteur rode mehr, als ihm erlaubt wurde. „Es macht auch ökonomisch gar keinen Sinn, da ja sowohl die Rodung als auch die entsprechende Aufforstung Geld kosten. Das heißt, schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen achtet jeder Windkraftakteur darauf, möglichst wenig zu roden“, so Müller weiter. Sollte Gegenteiliges behauptet werden, „sollen die Kritiker – bitte auf ihre Kosten – einen Vermesser rausschicken und den Vorwurf untermauern“.

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Der Zeitplan für Solarcomplex sieht bislang einen Bau in der zweiten Jahreshälfte vor, eine Inbetriebnahme in 2026. Voraussetzung ist eine Entscheidung des VGH über die anhängige Klage. „Sonst später“, sagt Bene Müller.

Was sagt das Gericht?

Der Senat beabsichtige eine Entscheidung im Eilverfahren in den nächsten Monaten. „Ein Termin für eine mündliche Verhandlung im Klageverfahren steht noch nicht fest, eine Entscheidung im Laufe des Jahres wird jedoch angestrebt“, so Andrea Kloster, Pressesprecherin des VGH.