Schwarzwald-Baar Im Rahmen einer bundesweiten Maßnahme hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen umfangreiche Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durchgeführt. Kontrolliert wurden dabei auch Großbaustellen im Raum Donaueschingen.
Im Einzelnen ergaben sich laut Pressemitteilung des Hauptzollamtes dabei Anhaltspunkte, dass in je einem Fall der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde, Scheinselbstständigkeit vorlag, Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden oder ungerechtfertigt Leistungen bezogen werden.
Sieben Strafverfahren eingeleitet
Gegen sieben Personen wurden aufgrund des Verdachts der illegalen Ausländerbeschäftigung Strafverfahren eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet in diesen Fällen die zuständige Ausländerbehörde. Typischerweise schließen sich nach Prüfungen umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hier stehen die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen in engem Austausch mit anderen Behörden, wie zum Beispiel den Rentenversicherungsträgern. Sanktionen gegen die Betriebe erfolgen daher oftmals wesentlich später nach den Prüfungen vor Ort.
Im Einsatz waren dabei 45 Zöllnerinnen und Zöllner, die im Rahmen der verdachtsunabhängigen Prüfungen 64 Bauarbeiter zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragten. Wie das Hauptzollamt Singen in seiner Pressemitteilung weiter schreibt, führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen seien ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und trügen darüber hinaus zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei. (pm/wur)