Beim Metalacker 2019 in Tennenbronn hatte er mehrere Leute geschlagen und sich mit Polizeibeamten angelegt. Dafür hatte den heute 29-Jährigen das Amtsgericht Oberndorf im Oktober 2020 zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein, die jetzt vor dem Rottweiler Landgericht verhandelt wurde.

Die Geschichte ist recht kurios: Der junge Mann ist Reporter, arbeitet für mehrere Magazine im Raum Offenburg. Und er sollte eine Reportage über das Metal-Festival in Tennenbronn machen. Dort betrank er sich allerdings ziemlich.
Mann teilt unvermittelt aus
Zunächst soll er einen Theken-Mitarbeiter, der sich gerade bückte, mit einem Hartplastikbecher am Nacken verletzt haben. Völlig unvermittelt für das Opfer, wie es in der Anklage heißt. Der Mann erlitt Schnittwunden und Prellungen. Danach habe er auf dem Campingplatz auf zwei Frauen eingeschlagen, die er zunächst um den Weg zu seinem Zelt gefragt hatte.
Schließlich habe der Betrunkene selbst die Polizei angerufen. Er soll versucht haben, in seinem eigenen Auto wegzufahren und habe sich dann gegen die Beamten gewehrt. Mit offenbar ziemlicher Wucht, denn einer von ihnen ging dabei zu Boden, beide waren danach mehrere Tage dienstunfähig.
Beziehung war kurz zuvor zerbrochen
Mehrere wüste Beschimpfungen soll der Mann ebenfalls ausgerufen haben. Auch das Polizeiauto bekam offenbar einige Dellen ab. An all das kann sich der Mann heute kaum noch erinnern. Warum er so ausflippte, kann er sich nicht wirklich erklären.
Nur ein bisschen: Der Arbeitstag sei total stressig gewesen, kurz zuvor war eine Beziehung zu einer Frau zerbrochen. Dann sei er zu spät in Tennenbronn angekommen, wollte dort abschalten und sich „ganz einlassen, mitten rein gehen“ – für die Reportage, die er schreiben sollte.
Zu viel Alkohol
Eigentlich sei Metal nicht seine Musik, aber er habe dann Anschluss gefunden und mit den Leuten getrunken. „Ich bin das nicht so gewohnt“, aber er wollte dabei sein. „Es war wohl doch bissle viel.“ Was er dann getan habe, „hat mich geschockt. Es ist mir peinlich“. Seitdem trinke er so gut wie keinen Alkohol mehr.

Direkt nach der Tat hat er sich bei den Betroffenen entschuldigt, der Polizei einen Brief geschrieben. Und nicht nur die Kosten für das beschädigte Polizeiauto bezahlt, sondern auch Schmerzensgeld. Sein Anwalt Yorck Fratzky betonte.
Er habe in den 17 Jahren seiner Arbeit als Verteidiger noch niemanden gehabt, der sich so eingesetzt habe. Deshalb habe er auch ausnahmsweise die Berufungsbegründung übernommen, was er sonst nicht tue. „So etwas erlebt man selten.“ Das Urteil des Oberndorfer Richters sei angesichts dessen auch übertrieben, so Fratzky. Sein Mandant „ist keiner, der weiß, was passiert, wenn man soviel trinkt“.
So urteilt der Richter
Das hielt ihm am Ende auch das Gericht zugute. Aus der Bewährungsstrafe wurde eine Geldstrafe, 90 Tagessätze à 60 Euro muss er zahlen. Seine Steuerungsfähigkeit sei durch den vielen Alkohol vermindert gewesen, so Richter David Kiefer.
„Einen Freispruch wollte ich nicht. Das ist ein sehr faires Urteil.“Täter
Das Gericht anerkannte auch die „vollständige Schadenswiedergutmachung schon wenige Tage nach der Tat“, so Kiefer. Und: „Es ist im Interesse der Opfer, wenn sich jemand direkt nach der Tat entschuldigt.“ Das sei eine einmalige Entgleisung gewesen, Kiefer stellte aber auch klar: Das Urteil solle die Tat auf keinen Fall bagatellisieren.
Die Kosten des Verfahrens übernimmt der Staat. Der junge Reporter betonte abschließend: „Einen Freispruch wollte ich nicht. Das ist ein sehr faires Urteil.“