Bauplätze für Einfamilienhäuser werden zunehmend rar. Die Gemeinden tun sich immer schwerer damit, Flächen zu generieren, unter anderem deshalb, weil aus gutem Grund der Flächenfraß durch Neubaugebiete politisch eingebremst werden soll. Die Gemeinde Unterkirnach weist jetzt ein Baugebiet aus, für welches die Grundlage bereits 1993 gelegt wurde.
Damals entstand im Marbental ein Baugebiet, in dessen Bebauungsplan unter anderem eine noch im Privatbesitz befindliche Fläche einbezogen wurde. Während die anderen Grundstücke im Marbental mittlerweile bebaut sind, konnte die Gemeinde die Privatfläche erst jetzt im Zuge der Ausübung eines Vorkaufsrechts erwerben. Der alte Bebauungsplan hat Bestand. Bauherren profitieren von Grundstücken, die mit durchschnittlich 600 Quadratmetern eine passable Größe aufweisen.
Punktekatalog regelt die Rangfolge
Weil die Gemeinde Unterkirnach mit reger Nachfrage nach den Grundstücken, vor allem nach den sogenannten Sahnegrundstücken rechnet, hat sie Vergaberichtlinien beschlossen, auf deren Grundlage eine Rangfolge für Einheimische und auswärtige Bauinteressenten festgelegt werden kann. Bei der Auswahl unter den Bauplatzbewerbern entscheidet die Höhe der nach den erstellten Kriterien erreichten Punkte. Wenn es neben einem Hauptbewerber noch einen Mitbewerber, zum Beispiel den (Ehe-)Partner, gibt, wird derjenige bewertet, der die höhere Punktzahl erreichen kann.

Das wird beim Punktesystem berücksichtigt
Das Punktesystem sieht eine Staffelung für früher und für derzeit in der Gemeinde wohnhafte Bewerber vor. Weitere Punkte gibt es unter gewissen Bedingungen für einen Arbeitsplatz oder einen eigenen Betrieb in der Gemeinde. Unterhaltspflichtige Kinder werden ebenso wie die Behinderung eines Familienmitglieds mit weiteren Punkten berücksichtigt. Ist der Bewerber Vorstandsmitglied, Jugend- oder Übungsleiter oder aktives Mitglied der freiwilligen Feuerwehr zählt dies für weitere Punkte. Auch ein sonstiges aktives Vereinsmitglied kann für seine Mitgliedschaft Punkte gutschreiben. Jede Position wird nur einmal gewertet. Punktabzug gibt es für bereits bestehendes Wohneigentum, wenn hierfür keine Nachnutzung versichert werden kann.
Anhand zweier beispielhafter Bewerber stellt sich dieses Punktesystem wie folgt dar.
Familie mit zwei Kindern
In unserem ersten Beispiel geht es um folgende Familie: Der Vater ist selbständiger Handwerksmeister in Unterkirnach. Die Mutter arbeitet in Villingen, ist Vorsitzende eines Unterkirnacher Vereines und außerdem Mitglied eines weiteren Vereins. Beide leben seit acht Jahren in der Gemeinde. Das Paar hat zwei im Haushalt lebende Schulkinder und wohnt in einer Mietwohnung.
Beispiel 1:
- Der Vater ist Hauptbewerber und wohnt seit acht Jahren in Unterkirnach: 10 Punkte
- Eigener Betrieb: 15 Punkte
- Ehepartner wohnt auch in der Gemeinde: 5 Punkte
- Zwei Kinder: 20 Punkte
- Summe: 50 Punkte
Beispiel 2:
- Ist die Mutter Hauptbewerberin, die ebenfalls seit acht Jahren in Unterkirnach wohnt: 10 Punkte
- Ehepartner wohnt auch in der Gemeinde: 5 Punkte
- Zwei Kinder: 20 Punkte
- Vereinsvorsitzende:15 Punkte
- Vereinsmitglied: 5 Punkte
- Summe: 55 Punkte
Die Punkte der Mutter werden im Vergleich zu anderen Mitbewerbern gewertet, weil sie die höhere Punktzahl erreicht.
Unverheiratetes Paar
Im zweiten Beispiel zeigen wir die Rechnung für ein junges, unverheiratetes Paar. Beide sind in Unterkirnach aufgewachsen, aber mangels geeigneter Wohnung haben sie eine Eigentumswohnung in Villingen gekauft, die nach dem Bau verkauft werden soll. Jetzt möchten sie in Unterkirnach bauen. Beide arbeiten in Villingen, sind aber seit über zehn Jahren aktive Mitglieder in je zwei Unterkirnacher Vereinen.
- Der Mann hat früher mehr als zehn Jahre in Unterkirnach gewohnt: 15 Punkte
- Die Partnerin wohnte früher auch in der Gemeinde: 5 Punkte
- Aktive Vereinsmitgliedschaft in zwei Vereinen (wird nur einmal gewertet): 5 Punkte
- Abzug für Wohneigentum entfällt, weil der Verkauf eine Nachnutzung darstellt.
- Summe: 25 Punkte
Für die Partnerin des jungen Mannes stellt sich die Berechnung gleich dar. Wer von beiden als Hauptbewerber um einen Bauplatz auftritt, ist in diesem Beispiel egal.
Was man aus diesen Beispielen ablesen kann
Unter dem Strich haben Bewerber, die möglichst lange in Unterkirnach wohnen oder gewohnt haben einen klaren Vorteil gegenüber auswärtigen Bewerbern. Auch die Kinderzahl spielt eine entscheidende Rolle. Kinderreiche Familien können fleißig Punkte sammeln.
Der Arbeitsplatz muss, um gewertet zu werden, sozialversicherungspflichtig sein und seit mindestens drei Jahren bestehen. Noch mehr zählt ein eigener Betrieb mit angemeldetem Gewerbe in der Gemeinde. Auch er muss seit mindestens drei Jahren bestehen.
Damit belohnt die Gemeinde Unterkirnach die Treue zum Ort. Wer sich aktiv in Vereinen oder der Feuerwehr engagiert, punktet weiter. Unterkirnacher haben also einen klaren Vorteil.
Fazit
Theoretisch können auch Auswärtige im Marbental zu einem Bauplatz kommen, müssen sich vermutlich aber bei der Auswahl hinter den einheimischen Bewerbern anstellen.
Ähnliche Vergabeverfahren sind derzeit auch in anderen Gemeinden Thema.
In Niedereschach diskutiert der Gemeinderat beispielsweise noch über ein geeignetes Vergabeverfahren. Etwas weiter ist die Gemeinde Brigachtal, die bereits einen Punktekatalog vorliegen hat, der die Vergabe regelt.