Jetzt macht die Stadtverwaltung ernst. Mit einem Bündel von Maßnahmen will sie den überbordenden Verkehr in den Fußgängerzonen, vor allem in Villingen, eindämmen. Bürgeramtsleiter Ralf Glück stellte das Vorhaben, das ab dem 1. Januar versuchsweise für ein Jahr eingeführt wird, im Gemeinderat vor. Erst wenn es zu keinen Verbesserungen kommt, denkt die Stadt daran, möglicherweise an den Zufahrten versenkbare Poller einzubauen.

So sollte es künftig viel öfters sein: Blick in eine Villinger Fußgängerzone ohne Fahrzeuge.
So sollte es künftig viel öfters sein: Blick in eine Villinger Fußgängerzone ohne Fahrzeuge. | Bild: Hans-Jürgen Götz
  1. Warum will die Stadtverwaltung etwas ändern? Die Beschwerden über Fahrzeuge in der Fußgängerzone häufen sich. Der Höhepunkt war 2017/2018, als das Gebäude am Latschari-Platz, in das wenig später TK-Maxx einzog, umgebaut wurde. Damals gingen benachbarte Gewerbetreibende auf die Barrikaden, weil ihre Läden zugeparkt wurden. Trotz Kontrollen besserte sich die Situation aber nur geringfügig. Immer wieder fahren auch Privatleute in die Fußgängerzone, wie Cornelia Kunkis-Becker (Grüne) in der Sitzung berichtet. Sie sei schon abends von einem Auto überholt worden, das am Kochlöffel parkte. Der Fahrer sei ausgestiegen und habe sich einen Imbiss geholt.
  2. Was ist geplant? Die Anlieferzeiten werden neu geregelt: Montag bis Freitag 6 bis 11 Uhr und 19 Uhr bis 22 Uhr; Samstag 6 bis 8 Uhr; Sonntag 6 bis 11 Uhr und 19 Uhr bis 22 Uhr. Die Begrenzung hat laut Glück das Ziel, die Nachtruhe zu garantieren. Bisher war es für Lieferanten möglich, die ganze Nacht über in die Fußgängerzone einzufahren. Das wird nicht mehr erlaubt. Von einer weiteren Limitierung sieht die Stadtverwaltung ab. In anderen Städten gelten die Einfahrtszeiten nur bis 10 Uhr. Von solchen restriktiveren Regeln, wie sie auch in Konstanz und Tübingen gelten, werde abgesehen.
  3. Was ist besonders einschneidend? Handwerksbetriebe erhalten keine ganzjährige Ausnahmegenehmigung mehr. Das heißt: Sie müssen Einfahrtsberechtigungen in die Fußgängerzone für die Dauer der Baustelle beantragen. Vor allem bei Kontrollen sei es schwierig gewesen festzustellen, ob der Monteur auf einer Baustelle oder nur so in der Stadt sei. Notfälle werden weiterhin sehr kulant behandelt. Entweder der Monteur ruft kurz beim Bürgeramt an, wie es zum Beispiel auch in Singen der Fall sei, oder er nutzt einen Sechserblock.
  4. Was geschieht mit den Pflegediensten? Sie erhalten nach wie vor Jahreskarten. Glück hätte auch diese Praxis gerne eingeschränkt, doch die Pflegedienste hätten argumentiert, dass sie eben nicht einzelne Tage oder Wochen im Voraus benennen könnten.
  5. Wird stärker kontrolliert? Ja, definitiv. Taxen, die Kranke zu Ärzten in die Innenstadt bringen, können dies auch weiterhin tun. Wenn ein Gast, beispielsweise des Sudhauses, ein Taxi bestellt, um vom Münsterplatz nach Hause transportiert zu werden, soll das nicht mehr hingenommen werden. Möglicherweise wird die Stadtverwaltung auch den modernen Blitzer, den sie bestellt hat, einmal in die Fußgängerzone aufstellen. Schneller als 19 Stundenkilometer dürften dort Fahrzeuge auch mit einer Genehmigung nicht fahren. Ob der Einsatz des Blitzers viel bringt, bezweifelt Glück allerdings selbst.
  6. Was wird noch gemacht? Es sollen Lieferzonen ausgewiesen werden. Das sind geeignete Flächen für Be- und Entladevorgänge. Diese müssen für die Lieferdienste gut anfahrbar sein. Die Boten sollen von dort ihre Waren zu Fuß zum Kunden bringen. Vorgesehen sind fünf Standorte: an der Oberen Straße neben dem Oberen Tor, in der Rietstraße nach dem Riettor, in der Niederen Straße/Romäusring am Beginn der Fußgängerzone, in der Gerberstraße nach der Schaffneigasse und in der Bärengasse. Nur in der Rietsraße sollen dafür Parkplätze wegfallen. Außerdem wird immer noch ein Standort für ein Lastenfahrrad gesucht.