Ein Fuchs, der Montagmittag in einer Schlagfalle auf einem Firmengelände in der Rottweiler Straße in VS-Schwenningen gefunden wurde, überlebte seine Verletzungen nicht. Er musste von seinen Qualen erlöst werden, teilt Polizeisprecher Michael Aschenbrenner mit. Nun ermittelt die Polizei gegen unbekannt wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Wer die Falle aufstellte, ist derzeit nicht bekannt. Unternehmer Toni Herner, auf dessen Gelände das Tier starb, geht davon aus, dass sich der Fuchs durch das Tor der Baustelle, wo derzeit ein Neubau errichtet wird, über den Hof schleppte, bis er nicht mehr weiter konnte.
Die Falle musste außerhalb seines Areals gelegt worden sein. Er selbst würde so etwas nie tun, kennt er doch die schlimmen Verletzungen, die von dem Gerät ausgehen, wenn beispielsweise spielende Kinder hineingeraten. Er selbst habe ein elfjähriges Mädchen, würde solch eine Schlagfalle keinesfalls nutzen.
Erstmals entdeckte er das Tier bei einer Besprechung, sah anfangs aber nicht, dass es in der Falle gefangen war. Als der Fuchs nicht vom Hof verschwand, schaute er nach und sah die „schlimme Sache“. Zusammen wollte er mit den Bauarbeitern das Tier befreien, doch der Fuchs hüpfte in Panik „wie ein Känguruh“ umher. Dann alarmierte er den Tierschutzverein sowie die Polizei, auch die Tierrettung Südbaden war vor Ort, wie die stellvertretende Vorsitzende des Villinger Tierschutzvereins, Theresia Lydia Schonhardt, per Mail mitteilte.
Landratsamt genehmigt solche Fallen grundsätzlich nicht
Zunächst lebte das Tier noch, es war allerdings so schwer verletzt, dass es getötet werden musste. Das sollte zunächst Forstamtsleiter Tobias Kühn erledigen. Im Zuge der Amtshilfe hätte er das Tier erschossen, letztendlich übernahm es dann aber ein Polizist.
Vermutlich handelt es sich um einen Stadtfuchs, die sehr zutraulich werden können. Auf privatem Gelände dürfen die Tiere auch mit Fallen gejagt werden, aber laut Kühn nur von Personen mit entsprechendem Sachkundenachweis, und „wenn die Fallen von der Unteren Jagdbehörde“, die beim Landratsamt angesiedelt ist, erlaubt wurden. Solche Fallen „genehmigen wir grundsätzlich nicht“, erklärt die Sprecherin des Landratsamts, Heike Frank. Deswegen werde derzeit davon ausgegangen, dass sie verbotenerweise genutzt wurde. Allerdings können sie problemlos im Internet eingekauft werden.
Strafverfahren droht
Wenn notwendig erfolgt die Jagd auf aufdringliche Stadtfüchse mit Lebendfallen, wie es vergangenes Jahr zum Beispiel in der Villinger Südstadt der Fall war. Danach werden die Tiere zwar auch getötet, dies aber ohne überflüssige Qualen. Im Falle von Schlagfallen könne es wie jetzt zu einer „grausigen Tierquälerei„ kommen, so Schonhardt. Wird der Verursacher ermittelt, muss er mit einem Strafverfahren rechnen, teilt die Polizei mit. Wer mit Stadtfüchsen unangenehme Erfahrungen macht, sollte sich beim städtischen Forstamt oder direkt beim Landratsamt melden.