Das Vorhaben der Stadt, im Wohngebiet Steppach ein Container-Dorf für Flüchtlinge einzurichten, hat einen herben Dämpfer bekommen. Die Stadt hat bisher keine Baugenehmigung.

Rückblick: Vor rund einem Jahr hat der Gemeinderat beschlossen, Geld in die Hand zu nehmen, um die Unterbringung von Flüchtlingen und Migranten in der Stadt zu verbessern. Infolge des Ukraine-Kriegs und anderer Krisen rund um den Globus erwarte man, dass weiterhin größerer Bedarf an Unterkünften besteht. Die Stadtverwaltung schätzt, dass in den nächsten Jahren rund 150 Wohnungen in VS benötigt werden.

Grundstück gehört der Stadt

Als Sofortmaßnahme beschloss der Gemeinderat, für rund zwei Millionen Euro eine zweigeschossige Containerwohnanlage mit 36 Wohneinheiten zu bauen. Kostenpunkt: Rund zwei Millionen Euro. Möglicher Standort: Die Bussardstraße im Wohngebiet Steppach in Villingen. Dort gibt es neben dem Haus Nummer 18 ein freies Wiesengelände auf dem Grundstück Bussardstraße 20-24, das sich in städtischem Besitz befindet.

So sieht die Baulücke in der Bussardstraße von unten aus.
So sieht die Baulücke in der Bussardstraße von unten aus. | Bild: Hans-Jürgen Götz

Allerdings: Der Optimismus bei den Verantwortlichen der Stadtverwaltung, das Containerdorf noch im vergangenen Jahr 2023 zu montieren und bezugsfertig zu machen, ist nichts geworden. Und auch zukünftige Pläne haben einen Dämpfer erlitten. Grund, so bestätigte jetzt die Pressesprecherin der Stadt, Madlen Falke: „Ein Anwohner hat gegen das Bauvorhaben Einspruch eingelegt.“

Wie das Regierungspräsidium Freiburg jetzt dazu konkretisierte, wurde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die vorgesehene Flüchtlingsunterkunft eine Anhörung der Anwohner durchgeführt. Bei dieser Anhörung seien Einwendungen gegen das Bauvorhaben vorgebracht worden.

Das sind die Anwohner-Einwände

Diese beanstanden insbesondere „die Festsetzungen des Bebauungsplanes, Lärm, Wertminderung, Sicherheit, Verkehr sowie die Abstandsflächen des Vorhabens“, so das Regierungspräsidium. Aufgrund dieser Einwendungen liegt die Zuständigkeit zur Erteilung der Baugenehmigung beim Regierungspräsidium Freiburg (RP) als höherer Baurechtsbehörde.

Das RP hat nun weitere Unterlagen bei der Stadt angefordert. „Sobald die Bauantragsunterlagen vollständig sind, kann über den Bauantrag entschieden werden“, teilt die Behörde aus Freiburg weiter mit.

Möglicherweise liegt in der baurechtlichen Situation auch die Wurzel der Auseinandersetzung. In der Debatte im Gemeinderat ließ Bürgermeister Detlev Bührer vor einem Jahr erkennen, wie tief der Plan in eine gewachsene Wohnsiedlung eingreift. Eigentlich, so erklärte er, bestehe auf dem Grundstück „gar kein Baurecht“. Wegen der Dringlichkeit zur Unterbringung von Geflüchteten sei die Umsetzung der vorgestellten Pläne nun aber dennoch „rasch möglich“. Zumindest mit der letzten Mutmaßung hat er sich offenbar geirrt.

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Stadt steht in den Startlöchern

Für die Unterbringung der Flüchtlinge ist der Einspruch ein ziemlicher Rückschlag. „Es wäre schon wichtig, dass wir schnell neue Unterkünfte anbieten können“, erklärte Madlen Falke. „Diese Wohnungen werden dringend gebraucht.“ Sobald aus Freiburg grünes Licht kommt, betont sie, „sind wir startklar“. Die Stadtverwaltung habe bereits einen Unternehmer gefunden, der die Anlage mit seinen 64 Containern errichtet würde.

Wenn aus Freiburg grünes Licht kommt, könnte das Projekt anlaufen. Binnen vier bis fünf Monaten könnten ab diesem Zeitpunkt die Container montiert, die Parkplätze gebaut und die Wohnungen bezugsfertig eingerichtet werden.